Beschlussvorlage - BV/0039/15
Grunddaten
- Betreff:
-
93. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle "Gewerbliche Bauflächen - Auf der Grafft"- Einleitungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 3 Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt
- Zuständigkeit:
- (Ulrich Kinder)
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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19.02.2015
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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19.03.2015
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Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Westercelle
Entfernung zum Stadtzentrum:4.850 m (Stadtkirche)
Größe des Plangebietes:rd. 33,5 ha
geplante Nutzungen:Gewerbegebiet
Es besteht ein Bedarf an größeren zusammenhängenden Gewerbeflächen im südwestlichen Stadtgebiet von Celle. Da die Baumschule Rathe den Pachtvertrag mit der Stadt Celle nicht mehr verlängern möchte, stehen im Ortsteil Westercelle ab Mitte 2015 kurzfristig größere zusammenhängende Flächen zur Entwicklung von Gewerbeflächen zur Verfügung. Das Plangebiet liegt zwischen dem alten und neuen Verlauf der Bundesstraße 3 sowie dem Fuhsekanal; gegenüber dem Möbelhaus Wallach. Die Lagegunst direkt an der B 3, die vorhandene Erschließung sowie die bereits bestehenden und unmittelbar angrenzenden Gewerbeflächen ergeben eine grundsätzliche Eignung der Fläche im Eigentum der Stadt Celle. Hinzu kommt, dass die Fläche derzeit landwirtschaftlich genutzt wird und erfahrungsgemäß keine besonders schutzwürdigen Biotopeigenschaften zu erwarten sind.
Das Gelände ist derzeit als Außenbereich im Sinne von § 35 BauGB einzustufen. Im Flächennutzungsplan der Stadt Celle ist das Plangebiet als landwirtschaftliche Fläche und Waldfläche dargestellt. Im Rahmen der 93. Änderung des Flächennutzungsplanes, die parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 Wce der Stadt Celle erfolgt, soll diese Darstellung u.a. durch gewerbliche Baufläche ersetzt werden. Für die Entwicklung gewerblicher Bauflächen müssen verschiedene private und öffentliche Belange gegen- und untereinander abgewogen werden, so dass die Aufstellung eines Bebauungsplanes unverzichtbar ist.
Die neuen Gewerbeflächen sollen vorwiegend im nördlichen Bereich des Plangebietes entwickelt werden. Die Erschließung erfolgt mit direkter Zufahrt von der K84 (Celle - Adelheidsdorf) und über interne Erschließungsstraßen. Zwischen den Gewerbeflächen im Norden und der Wohnbebauung im Süden soll ein Grüngürtel die beiden unterschiedlichen Nutzungseinheiten voneinander abschirmen. Innerhalb dieser Flächen können auf der Ebene der verbindlichen Bauleiplanung Maßnahmen zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft vorgenommen werden. Die Waldflächen im Plangebiet sollen weitestgehend erhalten bleiben und auch als solche dargestellt werden.
Die Anhörung des Ortsrates Westercelle erfolgt gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG im Verlauf des Planverfahrens, spätestens nachdem das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind (§ 4 BauGB), abgeschlossen worden ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Ja
Durch die Flächennutzungsplanänderung selbst entstehen keine Kosten. Mit der Änderung werden jedoch die rechtlichen Voraussetzungen für Maßnahmen geschaffen, bei deren Planung und Umsetzung Kosten für den Ausbau der internen Erschließungsstraße, der Infrastruktureinrichtung und Kompensationsmaßnahmen anfallen. Diesen Ausgaben stehen Einnahmen aus Grundstücksverkäufen gegenüber.
Auswirkung für Integration: Nein
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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42,6 kB
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