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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0046/15

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

Neustadt / Heese

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Einleitung des Verfahrens zur 94. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Wohnbauflächen im Bereich der Neustadt“ wird beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:Neustadt

Entfernung zum Stadtzentrum:1,8 m (Stadtkirche)

Größe des Plangebietes:rd. 7,2 ha

geplante Nutzungen:Wohnbauflächen (Nachnutzung und Ergänzung)

 

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 20.12.2001 das Gebiet der Celler Neustadt als Sanierungsgebiet festgelegt. Ziel ist es damit zu einer städtebaulichen und sozialen Aufwertung des Stadtteils Neustadt beizutragen. Im Rahmen der Sanierung der Celler Neustadt, wurde für das gesamte Gebiet ein städtebaulicher Rahmenplan erarbeitet, welcher Sanierungsziele und Maßnahmen zu ihrer Umsetzung enthält. Dieser Rahmenplan wurde durch die Gremien und den Verwaltungsausschuss der Stadt Celle beschlossen. Zur Umsetzung und Sicherung der Ziele über den Durchführungszeitraum hinaus wird in Teilbereichen des Sanierungsgebietes die Aufstellung von Bebauungsplänen erforderlich.

 

Als Ziel gibt der Rahmenplan vor, den südlichen Bereich der Straße „Neustadt“ mit einer rückwärtigen Wohnbebauung zu entwickeln. Gleichzeitig wird mit dem zu erarbeitenden Bebauungsplan der rechtsverbindliche Rahmen für eine geordnete Weiterentwicklung der vorhandenen Bebauung gesetzt. Darüber hinaus sollen im Zuge des Bauleitplanverfahren die

Hochwasserschutzmaßnahmen der Fuhse im Bereich des Fuhserandweges planungsrechtlich umgesetzt werden. Im Rahmen dieser Flächennutzungsplanänderung sollen zudem nördlich der „Neustadt“ liegende Bereiche einbezogen werden für die u.a. eine wohnbauliche Nachnutzung ehemals gewerblich genutzter Bereiche vorbereitet werden soll.

 

Die betreffenden Flächen werden derzeit sehr unterschiedlich genutzt bzw. befinden sich in  einem recht unterschiedlichen planungsrechtlichen Zustand. Teile der Flächen sind derzeit als Außenbereich im Sinne von § 35 BauGB einzustufen andere Teile weisen derzeit eine Darstellung als Mischbaufläche auf. Im Rahmen der 94. Änderung des Flächennutzungsplanes, die parallel zur Aufstellung des Bebauungspläne Nr. 134 und Nr. 132 der Stadt Celle erfolgt, sollen diese Darstellungen durch die Darstellung von Wohnbauflächen ersetzt werden. Für die Aufstellung der entsprechenden Bebauungspläne sind die Aufstellungsbeschlüsse bereits vor einiger Zeit gefasst worden.

 

Die Anhörung des Ortsrates Neustadt/ Heese erfolgt gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG im Verlauf des Planverfahrens, spätestens nachdem das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind (§ 4 BauGB), abgeschlossen worden ist.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Nein:

Durch die Flächennutzungsplanänderung selbst entstehen keine Kosten.

 

 

Auswirkung für Integration:

Nein.

Die Ergänzung von Wohnbauflächen verhält sich neutral zur Thematik der Integration. Die Ergänzung der Wohnbebauung dient auch der Unterstützung einer stabilen Bewohnerstruktur ohne zu Verdrängungseffekten zu führen.

 

 

 

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Anlagen

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