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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0029/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Der Landkreis Celle führt derzeit ein Verfahren zur Neufassung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Südheide".

Der Geltungsbereich der vom Landkreis neu zu fassenden Verordnung wird nicht mehr die im Gebiet der Stadt Celle (Gemarkungen Hustedt und Garßen) gelegenen Flächenanteile umfassen (s. Karte Anlage 1), so dass die Anpassung an die geänderte Regelungslage mit einer gesonderten Verordnung der Stadt Celle erfolgen muss (s. Verordnungsentwurf Anlage 2).

Dabei sollen insbesondere die Verbots-, Erlaubnis- und Freistellungsregelungen zu baulichen Nutzungen und Entwicklungen entsprechend dem Entwurf des Landkreises fortgeschrieben werden, um der Rechtsprechung des OVG Lüneburg nachzukommen.

Im Zusammenhang mit der Neufassung der Verordnung sollen auch die durch vielfältige Heckenstrukturen geprägten und gegliederten, in der Folge von Waldbränden entstandenen Ackerbaubereiche nördlich von Garßen - Hornshof (Entwicklungsbereich I) sowie die durch feuchtere Standortverhältnisse charakterisierten Grünland- und Waldbereiche im Umfeld des NSG "Breites Moor" (Entwicklungsbereich II) in deren Geltungsbereich einbezogen werden, um so den Erhalt der für Vogelarten der halboffenen Feldflur wichtigen Bruthabitate und der standörtlichen Bodenqualitäten zu unterstützen und zu sichern (s. Planung Anlage 3)

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.07.2014 die Einleitung des Verfahrens zur Neufassung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Südheide im Gebiet der Stadt Celle" beschlossen.

 

 

Vor der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sollen hierzu die Ortsräte der betroffenen Ortsteile gemäß § 94 NKomVG angehört werden.

Nachrichtlich wurden die Ortsräte bereits mit Beschlussvorlage BV/0173/14 unterrichtet.

 

 

 

 

 

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Anlagen

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