Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - BV/0024/15-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Die Vorsitzenden der Fraktionen im Rat der Stadt Celle haben im vergangen Jahr in 2 Sitzungen über die ggf. Umbenennung der 77er Straße sowie der Stülpnagel-, Rommel- und Fritschstraße beraten. Die Auseinandersetzung mit dem historischen Hintergrund zur Benennung der 77er Straße, der Brückenbeschilderung und vor allem des Ehrenmales ist Angelegenheit des Rates und wurde somit in den Kulturausschuss verwiesen. Für die Benennung der Fritsch-, Rommel- und Stülpnagelstraße sind hingegen der Ortsrat Groß Hehlen gemeinsam mit Scheuen und Hustedt (Fritschstraße) sowie der Ortsrat Klein Hehlen (Stülpnagel- und Rommelstraße) zuständig, da diese Straßen jeweils nur durch einen Ortsteil verlaufen.

 

Die Fraktionsvorsitzenden haben sich auf der Grundlage der Untersuchung von Bernhard Strebel „Straßennamen in Celle und personelle Verbindungen mit dem Nationalsozialismus“ in der Fassung vom 30.11.2010 mit den Straßenbenennungen nach Carl-Heinrich von Stülpnagel (1886 – 1944), Erwin Rommel (1891 – 1944) und Werner Freiherr von Fritsch (1880 – 1939) auseinander gesetzt. Die Untersuchung Herr Strebels wird allen Mitgliedern der betreffenden Ortsräte zur Verfügung gestellt.

 

Die Fraktionsvorsitzenden sind übereinstimmend zu der Ansicht gelangt, dass den Ortsräten eine Umbenennung der entsprechenden Straßen zu empfehlen sei. Der Verwaltungsausschuss hat daraufhin in seiner Sitzung am 28.01.2015 bei einer Gegenstimme mehrheitlich den Ortsräten Groß Hehlen gemeinsam mit Scheuen und Hustedt sowie Klein Hehlen empfohlen, die Umbenennung der Fritschstraße, der Rommelstraße und der Stülpnagelstraße zu prüfen.

 

 

 

 

 

 

Die Fraktion Die Unabhängigen hatte mit Antrag 34/2014 beantragt, der Rat möge beschließen, vor einer evtl. Umbenennung von Straßen jeweils eine Bürgerbefragung der dort betroffenen Anwohner durchzuführen. Dazu ist anzumerken, dass in den genannten Fällen allein der jeweils zuständige Ortsrat über eine Bürgerbefragung nach § 93 Abs. 3 NKommVG beschließen kann. Vor diesem Hintergrund hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 28.01.2015 den Antrag Nr. 34/2014 der Fraktion Die Unabhängigen als erledigt betrachtet.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...