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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0062/15

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

Boye; Klein Hehlen; Neustadt/Heese

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Kenntnisnahme, Berücksichtigung, Zurückweisung oder anderweitige Erledigung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange zum NSG "Untere Allerniederung bei Boye" erhobenen Einwendungen in einer nach Themen geordneten Zusammenstellung gemäß den in der anliegenden Tabelle (Anlage 1) unter Spalte 4 "Beschlussempfehlung" aufgeführten Erledigungsvorschlägen.

 

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Sachverhalt:

Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Umwelt und Klimaschutz ist in seiner Sitzung am 28.11.2012 über das anstehende Verordnungsverfahren zum NSG "Untere Allerniederung bei Boye" unterrichtet worden (s. MV/0430/12).

Die Ortsräte der vom Schutzgebiet berührten Ortsteile Boye, Klein Hehlen und Neustadt/ Heese wurden in den Sitzungen am 20.02.2013, 07.03.2013 und 11.04.2013 zu der Angelegenheit gehört; dortige Hinweise und Anregungen wurden für die Überarbeitung des Verordnungsentwurfs nutzbar gemacht.

Beim Landvolk Celle wurde die Planung am 22.08.2013 vorgestellt; im Rahmen der Erörterung land- und forstwirtschaftlicher Regelungen konnten weitergehende Freistellungen zu landwirtschaftlichen Nutzungen abgestimmt werden.

Vom 13.01.2014 bis 13.02.2014 wurde der Verordnungsentwurf mit Karte und Begründung zur Einsichtnahme und ggf. Erhebung von Einwendungen öffentlich ausgelegt; gleichlaufend wurden mit 2-monatiger Stellungnahme-Frist die Träger öffentlicher Belange (u.a. WSA Verden, LWK Niedersachsen, LK Celle, Gemeinden Hambühren und Winsen, LV Celle) beteiligt.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange wurden zahlreiche Einwendungen erhoben sowie Hinweise und Anregungen übermittelt. Daneben wurden Sammeleinwendungen mit Unterschriftenlisten (1303 Unterschriften) übergeben.

Die Einwendungen sind in der anliegenden Tabelle systematisch nach Themenbereichen zusammengestellt und kommentiert; ein Bezug zu der jeweils einwendenden Privatpersonen lässt sich aus der Tabelle nicht herleiten.

Zu jedem Einwand ist eine Kommentierung sowie ein Behandlungs- bzw. Erledigungsvorschlag im Sinne der (teilweisen) Berücksichtigung bzw. der Nicht-Berücksichtigung aufgeführt. Soweit die Berücksichtigung von Einwendungen eine Anpassung des Verordnungstextes, der Begründung oder der Verordnungskarte zur Folge hat, sind die geänderten Textpassagen bzw. Darstellungen der jeweiligen Alt-Fassung des Entwurfs bzw. der Karte gegenübergestellt.

Da die Entscheidung zur Behandlung und Erledigung der Einwendungen sich auf die Endfassung des Verordnungsentwurfs auswirkt, soll die entsprechende Beschlussempfehlung zeitlich vorgezogen werden, um erforderlichenfalls vor der abschließenden Beratung und Beschlussfassung des Rates Anpassungen des Verordnungstextes, der Begründung oder der Karte vornehmen zu können.

Im Entscheidungsgang muss dabei zunächst festgelegt werden, ob die tabellarische, thematisch zusammengefasste, systematisierte und (hinsichtlich der privaten Einwendungen) anonymisierte Behandlung der Einwendungen aus Sicht des Rats bzw. der zuständigen Gremien ausreichend ist, da mit dieser Art der Behandlung unvermeidlich eine inhaltliche Verkürzung der z.T. sehr ausführlichen Einwendungen verbunden ist.

 

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Finanzielle Auswirkungen: ---

 

 

Auswirkung für Integration: ---

 

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Anlagen

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