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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0072/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Seitens des Landkreises Celle wird in 2015 die Kreisstraße K 57 zwischen Nienhagen und Celle mit Fördermitteln des Landes grundhaft erneuert bzw. saniert. In diesem Zusammenhang werden mit dem o. g. Antrag fünf Fragen gestellt, die wie folgt beantwortet werden können.

 

  1. Entspricht es den Tatsachen, dass das ausgewiesene Überschwemmungsgebiet bei Hochwässern z. B. im Bereich Burg/Altencelle reduziert werden könnte, wenn ein größerer Hochwasserabfluss quer zur K 57 geschaffen wird?

 

Diese Frage lässt sich weder eindeutig mit ja oder nein beantworten. Aus der Topographie dieses Bereiches lässt sich entnehmen, dass es ein natürliches Gefälle von Ost nach West, d. h. zur Fuhse hin, gibt. Aus den Beobachtungen des Hochwassers 2013 gibt es die Erkenntnis, dass die vorhandenen Rohrdurchlässe im Bereich der K 57 ihre Funktion erfüllen und die Annahme, dass die Wasserspiegelhöhen ostseitig der K 57 erheblich höher seien als westlich der K 57 so nicht bestätigt werden kann. Aus Sicht der Verwaltung bedarf es hier weiterer hydraulischer Untersuchungen, um z. B. die eventuellen Auswirkungen einer Vergrößerung des Rahmendurchlasses z. B. des Horstgrabens unter der K 57 beurteilen zu können. Es könnten ggf. auch negative Folgen westseitig der K 57 eintreten, die zu einer Verschlechterung der Hochwassersituation führen könnten.

 

 

  1. Ließe sich ggf. eine solche Vergrößerung des Abflussquerschnittes auch mit Fördermitteln des Landes realisieren oder ist diese Vergrößerung bereits Bestandteil der Ausbaumaßnahmen des Landkreises?

 

Eine Bezuschussung aus Mitteln von Hochwasserförderprogrammen ist nicht zu erwarten,  die  Vergrößerung des Rahmendurchlasses  ist nicht  Bestandteil  der  Ausbaumaß-

 

 

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nahmen des Landkreises und wird auch nicht aus dem entsprechenden Straßenbauförderprogramm bezuschusst.

 

 

  1. Bei der Beantwortung der Frage 1. mit ja: welche Möglichkeiten gibt es, kurzfristig im Interesse der betroffenen Bevölkerung noch im Rahmen der für 2015 durch den Landkreis geplanten Straßenbaumaßnahme das o. g. Problem einer Lösung zuzuführen?

 

Die Planungen für die Baumaßnahme des Landkreises sind abgeschlossen, die Ausschreibung läuft zurzeit und beinhaltet keine Veränderungen am Rahmendurchlass. Dieser ist auch nicht Gegenstand des Fördermittelantrages. Weder beim Landkreis noch bei der Stadt Celle sind entsprechende Haushaltsmittel hierfür eingestellt. Sofern eine Realisierung beabsichtigt ist, wäre diese nach Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel ggf. in den Folgejahren unabhängig von der diesjährigen Straßenbaumaßnahme umzusetzen. Planungsrechtlich wäre zuvor ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen.

 

 

  1. Für den Teil der Burger Landstraße in der Baulast der Stadt Celle sind für 2016 1,2 Mio. € Baukosten bei 400.000,00 € Einnahmen aus Zuweisungen des Landes in den Haushalt eingestellt worden. Gibt es zu dieser Maßnahme bereits einen Bewilligungsbescheid oder ähnliches? Wird erst ein entsprechender Antrag vorbereitet und im nächsten Monat auf die Reise geschickt? Wird die von der Verwaltung erarbeitete Ausbaulösung vor der Antragstellung noch im Fachausschuss und im Ortsrat behandelt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann?

 

Ein Fördermittelbescheid liegt noch nicht vor. Ein entsprechender Antrag hierzu kann erst gestellt werden, wenn die wesentlichen Voraussetzungen (abgestimmte Entwurfsunterlagen, Grunderwerb etc.) hierfür vorliegen. Seitens der Verwaltung ist vorgesehen, das erforderliche Planungskonzept in 2015 zu erstellen und vor Antragstellung in den politischen Gremien zu erörtern.

 

 

  1. Würde die Stadt den Ausbau der Burger Landstraße auch realisieren, wenn Fördermittel nicht zeitnah zur Verfügung gestellt werden?

 

Diese Frage ist nicht ohne Vorliegen konkreter Zahlen zu beantworten. Ob, und wenn ja, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt ggf. Fördermittel eingeworben werden können, kann erst entschieden werden, wenn ein konkretes Ausbaukonzept vorliegt. Grundsätzlich ist die technische Notwendigkeit für eine Grunderneuerung unabhängig von der Finanzierung gegeben.

 

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Anlagen

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