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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0021/15

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

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Sachverhalt:

Die Wählergemeinschaft hat die Verwaltung mit ihrem Antrag Nr. 35/2014 im Kontext mit Einsparmöglichkeiten im Personalbereich  um die Erstellung von Arbeitsplatzbeschreibungen gebeten.

 

Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Stellenplan:

Kommunen sind nach § 107 Abs.3 Satz 1 NkomVG verpflichtet einen Stellenplan aufzustellen. In ihm sind die vorhandenen Stellen nach Art und Wertigkeit aufzunehmen. Er ist Teil des Haushaltsplanes (§ 113 Abs.2 Satz 2 NKomVG). Der Stellenplan der Stadt Celle enthält eine Kurzbezeichnung der Funktion jeder Stelle und kann insofern in groben Zügen auch als Geschäftsverteilungsplan betrachtet werden.

Den Ratsmitgliedern ist der Stellenplan aufgrund des jeweiligen Haushaltsbeschlusses bekannt. Beschäftigte der Verwaltung haben im Intranet Zugriff auf den Stellenplan.

Zudem steht im Intranet eine Übersicht zu jedem telefonisch erreichbaren Mitglied der Verwaltung zur Verfügung, aus der sich u.a. die Tätigkeit in Stichworten ergibt.

 

 

Arbeitsplatzbeschreibungen:

Nach § 18 des Bundesbesoldungsgesetzes sind die Funktionen der Beamten nach den mit ihnen verbundenen Anforderungen sachgerecht zu bewerten. Grundlage einer Bewertung ist eine Arbeitsplatzbeschreibung.

Für die Eingruppierung der tariflich Beschäftigten gelten der TVöD und daraus folgend der § 22 BAT und das Lohngruppenverzeichnis der Arbeiter. Diese Normen können ebenfalls nur nach einer Arbeitsplatzbeschreibung subsummiert werden. Jede neue bzw. neu zu besetzende Stelle erfordert eine Beschreibung der Tätigkeit und ein entsprechendes Anforderungsprofil. Sobald sich wesentliche Inhalte auf einem Arbeitsplatz ändern, wird in der Regel ebenfalls eine Arbeitsplatzbeschreibung erstellt. (Ein Vordruck zu einer Arbeitsplatzbeschreibung ist als Anlage beigefügt.)

 

Die Forderungen des Antrags Nr. 35 sind damit erfüllt.

 

 

 

Einsparmöglichkeiten:

Da der Grad der Auslastung aus einer Arbeitsplatzbeschreibung nicht ersichtlich ist,  muss die Verwaltung zur Prüfung von Einsparmöglichkeiten im Personalbereich auf andere Instrumente zurückgreifen. 

 

Zur Generierung von Einsparpotenzialen wird deshalb die Optimierung von (Arbeits-) Prozessabläufen geprüft.  Dabei geht es nicht darum, wer eine Aufgabe erledigt, sondern wie hoch der Stellenbedarf für einen optimierten (auch technikunterstützten) Prozessablauf sein wird. Bei diesen Prozessoptimierungsmaßnahmen kommt es nicht zwangsläufig zu haushaltsrelevanten Stelleneinsparungen. Jedoch können Arbeitsüberlastungen oder neue Aufgaben gelegentlich auf diese Weise personalkostenneutral kompensiert werden.

 

Eine weitere Maßnahme zur Stellenbemessung ist die Orientierung an Fallzahlen, d.h. neue Stellen können erst dann beantragt werden, wenn eine bestimmte Fallzahl erreicht oder überschritten ist. Zur Festlegung der jeweiligen Fallzahlen werden interkommunale Vergleiche herangezogen. Entsprechendes gilt auch für andere Parameter (z.B. Flächengrößen in Schulen beim Stellenbedarf von Schulhausmeisterfunktionen).

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Mittelbereitstellung:

 

Im Ergebnishaushalt:

Im investiven Finanzhaushalt:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

in Höhe vonEuro.

 

 

Auswirkungr Integration:

 

 

 

 

Mitzeichnung/Stellungnahme:

 

 

 

 

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Anlagen

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