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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0078/15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat bewilligt überplanmäßige Aufwendungen für die Bildung der u. a. Rückstellungen nach § 117 NKomVG in Höhe von 188.719,85 €.

 

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Sachverhalt:

Nach § 123 Abs. 2 NKomVG sind Rückstellungen für Verpflichtungen, die dem Grunde nach zu erwarten sind, deren Höhe oder Fälligkeit aber noch ungewiss sind, zu bilden.

Im Rahmen der Jahresrechnung 2014 liegen die Voraussetzungen zur Bildung einer Rückstellung bei folgenden Positionen vor:

 

Deckungskreis 317 – Jugendhilfe –

 

Die u. a. Beträge für die Bildung von ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 342.772,64 € basieren auf noch zu erwartenden Abrechnungen für Leistungen des Jahres 2014. Da es sich nicht um Festbeträge, sondern um mtl. schwankende Spitzabrechnungen  handelt, wurde ein Puffer in Höhe von 3 % eingerechnet. Abzüglich verfügbarer Mittel des Deckungskreises in Höhe von 208.097,78 € sind 134.674,86 € überplanmäßig bereitzustellen.

 

 

Produktkonto

Bezeichnung

Betrag

363100.4331720

Allg. Förderung der Erziehung i. d. Familie

3.485,89 €

363100.4331730

Ambul. Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder

38.124,06 €

363100.4331670

Betreuung durch Familienhelfer

3.335,32 €

363100.4452000

Erstattung an Gemeinden ambulant

12.973,61 €

363200.4452000

Erstattung an Gemeinden stationär

240.142,43 €

363100.4331690

Förderung von Kindern in Tagespflege

8.211,34 €

363300.4331830

Gerichtlich angeordneter begleiteter Umgang

1.114,64 €

363200.4332610

Heimerziehung Minderjährige

4.030,78 €

363200.4332590

Heimerziehung Volljährige

819,30 €

363200.4331820

Inobhutnahmen

716,30 €

363200.4332620

stat. Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte

1.808,96 €

111320.4431380

Steuerung der JH Controlling

2.560,00 €

363300.4318132

Zuschuss für Trainingskurse i Rahmen der Jugendhilfe

400,00 €

367100.4318180

Lebensberatungsstelle

25.050,00 €

Gesamt Rückstellung DR 317 2014

342.772,64 €

 

 

 

 

Der Mehrbedarf, der sich insgesamt aus den Rückstellungen ergibt, beträgt 134.674,86 € und wird voll aus Mehrerträgen aufgrund der gesonderten Finanzvereinbarung mit dem Landkreis zur Schulbegleitung (363100.3482105) gedeckt:

 

 

Zuweisungen für Sprachförderung an freie Träger (361100.4318450)

 

Die Bildung von ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 30.000 € basiert auf noch zu erwartenden Abrechnungen für Leistungen des Jahres 2014. Abzüglich verfügbarer Mittel des Deckungskreises in Höhe von 955,01 € sind 29.044,99 € überplanmäßig bereitzustellen.

 

Der Mehrbedarf wird aus Mehrerträgen aus der gesonderten Finanzvereinbarung mit dem Landkreis zur Schulbegleitung (363100.3482105) gedeckt.

 

Förderung von Kindern in Tagespflege (361100.4331210)

 

Die Bildung von ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 25.000 € basiert auf noch zu erwartenden Abrechnungen für Leistungen des Jahres 2014 (Abrechnung von Betreuungszeiten, Erstattung von Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträgen).

 

Der Mehrbedarf wird aus Mehrerträgen aus der gesonderten Finanzvereinbarung mit dem Landkreis zur Schulbegleitung (363100.3482105) gedeckt.

 

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