Mitteilungsvorlage - MV/0025/15
Grunddaten
- Betreff:
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Neuabgrenzung und Ausweisung des Überschwemmungsgebiets des Freitagsgrabens im Ortsteil Lachtehausen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB 3 Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt
- Zuständigkeit:
- (Ulrich Kinder)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Vorberatung
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03.03.2015
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Erledigt
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Ortsrat Altenhagen gem. mit Bostel und Lachtehausen
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Vorberatung
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11.03.2015
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Sachverhalt:
Die Stadt Celle ist in ihrer Aufgabe als Wasserbehörde gesetzlich verpflichtet, im Stadtgebiet Überschwemmungsgebiete durch Verordnung festzusetzen.
Für den Freitagsgraben im Ortsteil Lachtehausen ist dies bislang durch die Einbeziehung in das großräumige Überschwemmungsgebiet (ÜSG) der Mittelaller im Gebiet der Stadt Celle erfolgt (ÜSG-VO vom 17.03.2011).
Grundlage der damaligen Festsetzung waren die vom gewässerkundlichen Landesdienst (NLWKN Betriebsstelle Verden) übermittelten Arbeitskarten; in diesen waren die Ergebnisse der unter Verwendung des Digitalen Geländemodells ermittelten Ausbreitungen von Hochwasser bei Abflussmengen mit 100-jährlicher Eintrittswahrscheinlichkeit (Bemessungsfall HQ100) dargestellt.
Aufgrund von Hinweisen aus dem Ortsrat Altenhagen / Bostel / Lachtehausen (Sitzung am 12.11.2014, TOP 11.1) wurden nunmehr die Daten des Geländemodells überprüft; dabei wurden hochauflösende und deutlich genauere Geländedaten einer im März 2013 durchgeführten Laserscan-Befliegung genutzt.
Aus dem verfeinerten und berichtigten Geländemodell ergeben sich Änderungen für die Abgrenzung der bei Hochwasser (HQ100) überstauten bzw. durchflossenen Bereiche:
- Zum einen ergeben sich randliche Erweiterungen des Überschwemmungsgebiets im Bereich landwirtschaftlich genutzter Flächen, die früher als Grünland grundwassernaher Standorte ausgeprägt waren, zwischenzeitlich aber in Folge des Umbruchs zu Acker im Geländeniveau abgesunken sind.
- Zum anderen sind Wohngrundstücke im Bereich des Lontzekwegs und des Bebauungsplangebiets Nr. 7 LHS "Freitagsgraben", in Einzelfällen auch im Bereich "Im Schulgarten" (Bebauungsplangebiets Nr. 1 LHS "Schulgelände") als im Bemessungsfall HQ100 weitgehend hochwasserfrei anzusprechen und in diesem Umfang aus dem ÜSG auszugrenzen.
Die Änderungsbereiche sind in der anliegenden Übersichtskarte farblich als dunkelblau (Erweiterungsbereich) bzw. hellgrün (Ausgrenzung) hervorgehoben.
Da sich die gesetzliche Pflicht zur Festsetzung des ÜSG auf die tatsächlichen Verhältnisse bezieht, muss eine Neuabgrenzung erfolgen.
Dabei soll nicht das gesamte ÜSG der Mittelaller neu geregelt, sondern gesondert das ÜSG des Freitagsgrabens (nördlich der Wittinger Straße) festgesetzt und dort das bislang festgesetzte ÜSG der Mittelaller aufgehoben werden. Die Wittinger Straße war schon in bisherigen Ausbreitungsberechnungen als sogenannte "Systemgrenze" zwischen Mittelaller und Freitagsgraben verwendet worden; zum ÜSG der Lachte gibt es eine östliche "Systemgrenze" am Osterkamp.
Entsprechend der bestehenden Verordnung zum ÜSG der Mittelaller sollen die bisherigen Freistellungsregelungen zugunsten der Eigentümer bzw. Nutzer von im Überschwemmungsgebiet liegenden Wohngrundstücken beibehalten werden, indem die Errichtung von offenen Nebengebäuden geringer Fläche und von sonstigen gartentypischen Nebenanlagen vom gesetzlichen Genehmigungsvorbehalt ausgenommen werden, soweit nicht zusätzlich Erhöhungen des Geländeniveaus damit verbunden sind.
Weitere grundsätzliche Freistellungsregelungen betreffen in Fortführung des bestehenden Regelungsgefüges die land- und forstwirtschaftliche Nutzung von Flächen im ÜSG und die damit einhergehende Lagerung von Materialien oder Errichtung von Weidezäunen.
Zur Änderung der Abgrenzung des ÜSG muss eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Dieser Verfahrensschritt soll nach Anhörung des Ortsrats kurzfristig eingeleitet werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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319,4 kB
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