Beschlussvorlage - BV/0311/14
Grunddaten
- Betreff:
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1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 Ace der Stadt Celle "Erweiterung der Ab-fallentsorgungsanlage" - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB - Entwurf und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 3 Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt
- Zuständigkeit:
- (Ulrich Kinder)
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsrat Altencelle
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Anhörung
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12.03.2015
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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20.11.2014
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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27.11.2014
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung: Altencelle
Bisheriges Verfahren:
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 11.02.2014 bis zum 28.02.2014 statt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 11.02.2014 bis zum 10.03.2014. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen. Auf den Aufstellungsbeschluss konnte bisher verzichtet werden.
Beschlussvorschlag:
- Die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 Ace der Stadt Celle „Erweiterung der Abfallentsorgungsanlage“ wird beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
- Dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 Ace der Stadt Celle „Erweiterung der Abfallentsorgungsanlage“ sowie der zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung beschlossen (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Ortsteil Altencelle,
Entfernung zum Stadtzentrum:ca. 5 km
Größe des Plangebietes:0,47 ha
geplante Nutzungen:Erweiterung der überbaubaren Fläche der Abfallentsorgungsanlage
Städtebauliches Ziel der Planung ist die Erweiterung und Konzentration der Abfallwirtschaft auf den jetzigen Standort des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Celle.
Für das geplante Sondergebiet wird die bisherige öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Trockenbiotop von ca. 3300 m² überplant, auf der in Teilen Pionierwald aufgewachsen ist. Die Fläche des gesetzlichen Trockenbiotopes von ca. 670 m² wird als öffentliche Grünfläche weiterhin erhalten bleiben. Außerhalb des Plangebietes werden Ersatzaufforstungen und sonstige naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen durchgeführt.
Durch die zunehmenden gesetzlichen und sonstigen Anforderungen an die Abfalltrennung und die Abfallentsorgung steigen die Flächenansprüche für den Entsorgungsbereich des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Celle (ZAC). Die vorgesehenen Umbauten des ZAC im Bereich des westlich angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 16 Ace I. T. „Gewerbegebiet an der B 214“ und im Änderungsplanbereich sollen die Anliefer- und Abladevorgänge verfahrenstechnisch optimieren. Durch eine Trennung, Vergrößerung und Verlagerung der Anlieferbereiche und durch die Differenzierung von gebührenfreien und gebührenpflichtigen Anliefervorgängen sollen die Abladevorgänge und Verweilzeiten insgesamt verkürzt werden.
Die Änderungsplanung mit der angestrebten Erweiterung der Abfallentsorgungsfläche soll insbesondere auch der Annahme von Elektrogeräten, der Ansiedlung der manuellen Zerlegung von Elektroaltgeräten und der Aufbereitung von Flachbildschirmen auf dem Betriebsstandort des ZAC in Altencelle dienen.
Im Sinne eines ganzheitlichen Entsorgungskonzeptes soll der Standort Altencelle aufgewertet, ergänzt und entwickelt werden. Damit soll die Inanspruchnahme von weiteren Gewerbeflächen innerhalb des Stadtgebietes vermieden werden und die neue Entsorgungsnutzung auf einen möglichst konfliktfreien Bereich an der jetzigen „Müllumladestation“ des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Celle konzentriert werden.
Die Erweiterung und der Umbau des Betriebshofes des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Celle soll zügig bei laufendem Betrieb der Anlage und in mehreren Bau-und Genehmigungsabschnitten erfolgen. Ein Aufstellungsbeschluss ist erforderlich, um Bauvorhaben ggf. bereits während der Planaufstellung gemäß § 33 Baugesetzbuch zu genehmigen.
Die Anhörung des Ortsrates Altencelle erfolgt gemäß § 94 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Der Zweckverband Abfallwirtschaft Celle hat seine Erweiterungspläne bereits persönlich im Ortsrat Altencelle vorgestellt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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895,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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