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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0044/15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die im Sachverhalt dargestellte geänderte Preisstruktur für das Gewerbegebiet Wietzenbruch. Die Best-Price-Variante, bei der die Kontrollschachtkosten bereits im Kaufpreis enthalten sind, entfällt. Die Kosten für den Schmutzwasserkontrollschacht betragen für jeden Grundstückskäufer im Gewerbegebiet Wietzenbruch 6.000 €.

 

Die Änderungen sollen rückwirkend zum 01.01.2015 gelten.

 

Sollten Verträge im Zeitraum vom 01.01.2015 bis 19.03.2015 beurkundet werden, so sind diese vorbehaltlich des zu fassenden Ratsbeschlusses bereits auf Grundlage der neuen Konditionen abzuschließen.

 

 

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Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde mit Wirkung zum 01.01.2015 eine Satzungsänderung beschlossen, nach der u.a. die Kosten für Schmutzwasser-Grundstücksanschlüsse (Anschlusskanal mit Kontrollschacht) nicht mehr nach der bisher gültigen Pauschale von 2.200 € (erstmalige Herstellung) abgerechnet werden sollen, sondern nach dem tatsächlichen Aufwand (Änderung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung).

 

In der Praxis erweist sich diese Satzungsänderung für die Vermarktung der Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Wietzenbruch als schwierig. Da die Kosten für die individuellen Maßnahmen zur Herstellung der Schmutzwasseranschlüsse von Fall zu Fall differieren können und es in ungünstigen Fällen zu drastischen Kostenunterschieden kommen kann, entstehen dadurch für Grundstückskäufer im Gewerbegebiet Wietzenbruch Planungsunsicherheiten.

Die Fachverwaltung wurde daher gebeten, eine Lösungsmöglichkeit zu entwickeln, die zum einen eine Gleichbehandlung der Käufer im Gewerbegebiet bzw. eine Transparenz und Planungssicherheit schafft, zum anderen aber auch dem Sinn der Satzungsänderung, auf eine Kostendeckung hinzuwirken, gerecht wird.

 

Seitens der Fachverwaltung wurde folgende Lösung entwickelt: Es wird für alle Käufer im Gewerbegebiet Wietzenbruch ein Festbetrag für den Schmutzwasser-Grundstücksanschluss (Anschlusskanal mit Kontrollschacht) festgelegt. Um möglichst eine Kostendeckung zu erreichen, fällt dieser Betrag allerdings deutlich höher aus als bisher. An die Stelle der bisherigen Pauschale von 2.200 € tritt nun ein Festbetrag von 6.000 €. Dabei handelt es sich um einen durchschnittlichen Erfahrungswert, der sowohl Einzelfälle mit höheren als auch Einzelfälle mit geringeren Kosten kompensieren soll und somit weitgehend eine Kostendeckung sicherstellen soll.

 

Diese Lösung ermöglicht es, den Investoren eine Planungssicherheit zu vermitteln. Zudem wird damit eine Gleichbehandlung aller Käufer gewährleistet.

 

Mit der Vermarktungsoffensive 2004 wurde seinerzeit auch eine  Preis-Alternative eingeführt, die sich bei kleineren Grundstücken rechnete und für die Käufer einen finanziellen Anreiz schaffen sollte.

 

Diese sogenannte Best-Price-Variante besteht aus einem etwas höheren Grundstückspreis (14,90 € / m² statt 14,00 € / m²), der aber im Gegensatz zum „normalen“ Grundstückspreis bereits die Kosten für den Schmutzwasser-Grundstücksanschluss (vereinfacht als Kontrollschachtkosten bezeichnet) enthält.

 

Diese Best-Price-Variante war seinerzeit auf der Grundlage der Kostenpauschale von 2.200 € für den Anschlusskanal mit Kontrollschacht kalkuliert worden.

 

Mit dem nun neu ermittelten Festbetrag von 6.000 € kann aus Sicht der Verwaltung die Best-Price-Variante nicht mehr angeboten werden, da ansonsten vor allem kleinere Grundstücke deutlich unter ihrem Wert verkauft werden müssten.

 

Hinzu kommt, dass der höhere Festbetrag von 6.000 € dazu führen würde, dass nicht mehr nur die Erwerber kleinerer Grundstücke von der Best-Price-Variante profitieren, sondern diese Variante für eine wesentlich höhere Zahl von Verträgen Anwendung finden würde, was die Einnahmesituation der Stadt Celle insgesamt negativ beeinflussen würde.

 

Seitens der Verwaltung wird es daher für erforderlich gehalten, die Best-Price-Variante nicht mehr anzubieten

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Der für Erschließungskosten zuständige Fachdienst 66 vereinnahmt bei Gewerbegrundstücksverkäufen im Gewerbegebiet Wietzenbruch statt der bisherigen Pauschale von 2.200 € einen Festbetrag in Höhe von 6.000 € für den Schmutzwasser-Grundstücksanschluss inkl. Kontrollschacht (erstmalige Herstellung).

 

Der für Liegenschaften zuständige Fachdienst 60 / Abt. 60.2  vereinnahmt durch den Wegfall der Best-Price-Variante bei jedem Grundstücksverkauf im Gewerbegebiet Wietzenbruch den vollen Grundstückspreis in Höhe von 14,00 € / m² (ohne Erschließungskosten).

 

Die Höhe der sonstigen vom Fachdienst 66 zu vereinnahmenden Erschließungskosten ändert sich nicht.

 

 

 

 

Auswirkung für Integration: ---

 

 

 

 

 

 

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