Beschlussvorlage - BV/0054/15
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebaulicher Denkmalschutz Altstadt Celle;Anpassung der kommunalen Förderrichtlinie
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 3 Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt
- Zuständigkeit:
- (Ulrich Kinder)
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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19.02.2015
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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19.03.2015
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Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 09.06.2011 die Richtlinie zur Förderung der Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet Altstadt-Celle beschlossen.
Diese Richtlinie sieht in § 4 (1) eine maximale Förderung von 40 % der förderfähigen Kosten höchstens jedoch 75.000 € vor sowie in § 4 (3) die Förderung der Modernisierungsvoruntersuchung mit 80% max. jedoch 5.000 €.
Die Erfahrungen seit Festlegung der Fördersätze aus 2011 hatten gezeigt, dass die bisher möglichen Fördersummen nicht auskömmlich sind.
Im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Städtebaulicher Denkmalschutz“ des Bundes und der Länder können Fördermittel für einzelne Maßnahmen vergeben werden, die der Sicherung erhaltenswerter Gebäude, historischer Ensembles oder sonstiger baulicher Anlagen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung sind. Bei diesen Maßnahmen ist der planerische und bauliche Aufwand kostenmäßig deutlich höher als bei Neubauten.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Förderquoten des §4 (1) der Förderrichtlinie in einem ersten Schritt auf 40% der förderfähigen Kosten höchstens jedoch 100.000 € zu erhöhen. Weiter wird vorgeschlagen, die Modernisierungsvoruntersuchungen künftig pauschal mit 70 % zu fördern.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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124,2 kB
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