Mitteilungsvorlage - MV/0058/15
Grunddaten
- Betreff:
-
Bekanntgabe von Eilentscheidungen für das Haushaltsjahr 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung
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Vorberatung
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10.03.2015
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Anhörung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Anhörung
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19.03.2015
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Sachverhalt:
Der Oberbürgermeister hat im Einvernehmen mit dem Bürgermeister Dr. Hörstmann im Rahmen einer Eilentscheidung gem. § 89 in Verbindung mit § 117 NKomVG einen überplanmäßigen Aufwand in Höhe von 30.000 € für das Integrationsprojekt Toleranz fördern, Kompetenz stärken bewilligt. Die Deckung des überplanmäßigen Bedarfs erfolgte aus Mehrerträgen aus dem Produktkonto Zuweisung des Bundes für das Projekt Toleranz fördern, Kompetenz stärken.
Sachverhalt 2:
Der Oberbürgermeister hat im Einvernehmen mit dem Bürgermeister Dr. Hörstmann im Rahmen einer Eilentscheidung gem. § 89 in Verbindung mit § 117 NKomVG einen überplanmäßigen Aufwand in Höhe von 40.000 € für die Förderung von Kindern in Tagespflege bewilligt. Die Anzahl der Kinder in Tagespflege ist erheblich angestiegen. Die sich dabei aus den bestehenden Betreuungsverträgen ergebenden Verpflichtungen ergeben den Mehrbedarf.
Sachverhalt 3:
Der Oberbürgermeister hat im Einvernehmen mit dem Bürgermeister Dr. Hörstmann im Rahmen einer Eilentscheidung gem. § 89 in Verbindung mit § 117 NKomVG einen überplanmäßigen Aufwand in Höhe von 454.500 € für Jugendhilfeleistungen mit Rechtsanspruch nach § 27 – 42 SGB VIII bewilligt. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt aus Mehrerträgen bei der Einkommensteuer (414.500 €) sowie aus Minderaufwendungen bei der Schulsozialarbeit in Höhe von 40.000 €. Die erwarteten zusätzlichen Ausgleichszahlungen für 2014 vom Landkreis Celle in Höhe von rd. 566 T€ können nicht zur Deckung herangezogen werden, da die Einzahlungen erst im Jahr 2015 erwartet werden.
Hierüber wird der Rat gem. § 89 Satz 3 NKomVG unterrichtet.
