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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0079/15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat bewilligt außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für eine Nachzahlung von Stromkosten für den Zeitraum 2012 bis 2014 nach § 117 NKomVG in Höhe von 24.000 €.

 

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Sachverhalt:

Die Stromverbrauchsdaten des Betriebes gewerblicher Art Rathsmühle werden im Rahmen einer Fernabfrage durch die Celle-Uelzen Netz GmbH abgelesen. Im Rahmen der Abrechnung der Stromkosten 2014 ist aufgefallen, dass die Fernabfragefunktion defekt ist. Die Celle-Uelzen-Netz GmbH hat die Zählerstände für die Jahre 2011 bis 2014 über den Stromzähler neu ermittelt und an die jeweiligen Versorger weitergeleitet. Daraus ergibt sich ein Nachzahlungsbetrag in Höhe von 23.979,28 €. Die Forderung ist korrekt und rechtlich nicht zu beanstanden.

 

Die Deckung der Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen in Höhe von insgesamt 24.000 € erfolgt durch Minderaufwendungen bei dem Produktkonto 111200.4241100 (Gebäudemanagement / Energie).

 

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