Beschlussvorlage - BV/0063/15
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 Ace, I. Teil der Stadt Celle "Gewerbegebiet an der B 214" im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) - Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 3 Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt
- Zuständigkeit:
- (Ulrich Kinder)
- Ziele:
- Sicherung und Schaffung von eigenen kommunalen Strukturen für lebenslanges Lernen; Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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28.04.2015
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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21.05.2015
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung: Altencelle
Bisheriges Verfahren:
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 25.11.2014 die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 Ace, I. Teil, „Gewerbegebiet an der B214“ beschlossen. Der Änderungsbeschluss wurde am 06.12.2014 ortsüblich bekanntgemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 11.02.2014 bis zum 28.02.2014 statt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 11.02.2014 bis zum 10.03.2014. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.
Der Ortsrat Altencelle ist gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG in seiner Sitzung am 21.10.2014 bezüglich dieses Bauleitplanverfahrens angehört worden.
Der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.16 Ace, I. Teil der Stadt Celle (Stand 20.10.2014) und die zugehörige Begründung haben gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 16.12.2014 bis zum 15.01.2015 öffentlich ausgelegen.
Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 16.12.2014 bis zum 15.01.2015.
Die aus den Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen relevanten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der als Anlage beigefügten Tabelle jeweils zusammengefasst und mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie mit einer Beschlussempfehlung versehen.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahmen und Einwendungen, die zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 Ace, I. Teil der Stadt Celle „ Gewerbegebiet an der B 214“ sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:
Der Anregung der Stellungnahme des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz mit Schreiben vom 06.012508.2014 wird entsprochen.
Der Anregung der Stellungnahme der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit Schreiben vom 13.01.2015 wird entsprochen.
Den Einwendungen von Herrn Hans-Heinrich Lüdde in 29339 Wathlingen, Triftweg 10, mit Schreiben vom 14.01.2015 wird nicht entsprochen.
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 Ace, I. Teil der Stadt Celle „Gewerbegebiet an der B 214“ der Stadt Celle wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) sowie die zugehörige Begründung beschlossen.
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Ortsteil Altencelle
Entfernung zum Stadtzentrum: ca. 5 km
Größe des Plangebietes:1100 m²
geplante Nutzungen:Gewerbegebiet mit überbaubarer und nicht überbaubarer Grundstücksfläche
Auf dem Betriebsgelände des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Celle ist durch den Bebauungsplan Nr. 16 Ace, I. Teil, im Übergang zur (ehemals) offenen Landschaft eine 10 m tiefe nichtüberbaubare Grundstücksfläche festgesetzt, die nach Festsetzung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 Ace mitten im zukünftigen Betriebsgelände gelegen wäre und dort nicht mehr ihren Zweck erfüllen könnte. Darüber hinaus hätte sie die überbaubaren Grundstücksflächen auf dem Betriebsgelände des Zweckverbandes unnötig getrennt und sinnvolle bauliche Entwicklungen behindert.
Ziel und wesentlicher Planinhalt der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 Ace, I. Teil, ist daher die Festsetzung überbaubarer Grundstücksfläche in dem Bereich, der an die geplante überbaubare Grundstücksfläche des Sondergebietes „Abfallwirtschaft“ der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 Ace angrenzt. Darüber hinaus soll eine Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche nach Norden zum „Alten Postweg“ hin um 2 m erfolgen.
Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes hat ein Nachbar Bedenken gegen die Planung geäußert.
Im Rahmen der formellen Beteiligung der Behörden wurden keine Bedenken gegen die Planung erhoben. Anregungen der Behörden wurden als nachrichtliche Übernahmen und Hinweise in die Planung übernommen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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25,3 kB
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2
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51,2 kB
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3
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7,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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6 kB
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5
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(wie Dokument)
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15,4 kB
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6
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(wie Dokument)
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68,2 kB
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