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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0128/15

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung: Blumlage/Altstadt, Neuenhäusen und Hehlentor

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Fortführungsanträge für das Programmjahr 2016 für die Gebiete Stadtumbau West Allerinsel und Städtebaulicher Denkmalschutz Altstadt-Celle werden zur Kenntnis genommen. Die erforderlichen Mittel werden im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2016 im investiven Finanzhaushalt eingestellt.

 

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Sachverhalt:

 

- allgemeines zur Finanzierungs- und Fördersystematik der Städtebauförderung

Das Finanzierungssystem der Städtebauförderung basiert auf dem Drittelprinzip. Die förderfähigen Kosten der Gesamtmaßnahme werden zu zwei Dritteln von Bund und Land gegenfinanziert. Voraussetzung, um mit einem Gebiet in ein Städtebauförderprogramm aufgenommen zu werden, ist eine sogenannte Programmanmeldung (PA), die dem Land Niedersachsen vorzulegen ist. Die Kommune hat sich bereits bei erstmaliger PA zur Gegenfinanzierung der geschätzten Gesamtkosten zu verpflichten und die Mittel entsprechend nach dem Bruttoprinzip in voller Höhe im mehrjährigen Investitionsprogramm einzustellen.

 

Für die als Gesamtmaßnahme in Durchführung befindlichen Städtebaufördergebiete Allerinsel und Altstadt sind jährlich zum 01.06. auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und den Ländern Fortführungsanträge zu stellen. Mit diesen Fortführungsanträgen werden innerhalb des vor erstmaliger Aufnahme festgestellten voraussichtlichen Gesamtkostenrahmens jährlich Fördermittel eingeworben, um die für das jeweilige Gebiet vorgesehenen Projekte und Maßnahmen umsetzen und damit die festgelegten Sanierungsziele erreichen zu können.

 

Die Bewilligung wird in der Barauszahlung auf vier bis fünf Jahre gestreckt Die Summe der Bewilligungen aus den einzelnen Jahren bildet zusammen mit dem städtischen Eigenanteil den sogenannten Bruttokostenrahmen, innerhalb dessen die Kommune gefahrlos Verpflichtungen eingehen kann.

 

Diese jährlichen Barmitteltranchen stehen jeweils nur für zwei Haushaltsjahre zum Abruf nach Durchführungsstand zur Verfügung. Sie können bei besonderer Begründung auf Antrag in ein drittes Jahr übertragen werden. Sie verfallen nach Ablauf dieser Zeiträume, werden dann also umverteilt auf andere Gesamtmaßnahmen in anderen Kommunen in Niedersachsen. Die Verwaltung und auch der Sanierungsträger haben diesen Umstand bei der Durchführung im Blick und müssen durch geschickte Projektsteuerung dem entgegenwirken. Ausgelöst durch die mit der Föderalismusreform geforderte zügige Durchführung weist die NBank zusätzlich bereits im Frühjahr eines Jahres die Programmstädte auf diesen Umstand hin.

 

In der tatsächlichen Durchführung der jeweiligen Gesamtmaßnahmen können zu einzelnen Projekten und Maßnahmen zusätzlich nicht förderfähige Kostenanteile entstehen. Diese sind von der Stadt bereitzustellen und werden in der Kosten- und Finanzierungsübersicht mit dargestellt. Die nichtförderfähigen Anteile lassen sich endgültig erst mit Schlussrechnung der Gesamtmaßnahme abschließend beziffern. Eine Bewilligung einzelner Projekte und Maßnahmen durch die NBank erfolgt vorher nicht. Gleichwohl werden zu besonderen Vorhaben in Abstimmungsgesprächen mit der NBank zeitnah die Förderfähigkeiten geklärt.

 

Im Folgenden werden Informationen zum Stand der Umsetzung in den einzelnen Gebieten gegeben und in Kürze dargelegt, in welcher Höhe weitere Fördermittel angemeldet werden sollen.

 

a)      Stadtumbau West Allerinsel

Über das Programm werden städtebauliche Maßnahmen der Anpassung zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in solchen Gebieten gefördert, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffen sind. Die Stadt Celle wurde mit dem Gebiet Allerinsel erstmalig 2009 in die Förderung aufgenommen.

 

Derzeit sind im 1. Entwicklungsabschnitt die hochwasserunabhängigen Einzelmaßnahmen in Umsetzung. Im Einzelnen sind dies die südlichen und nördlichen Umfassungsbauwerke des Hafens, die ost- und westseitigen Treppenanlagen sowie der Bau der Gemeinbedarfseinrichtung, in die auch der DLRG und der Yachtclub Celle integriert sind. Mit der barrierearmen Gestaltung der ostseitigen Erschließung wird eine Nutzung auch für Menschen mit Beeinträchtigung möglich. Diese Maßnahmen werden im Herbst dieses Jahres weitestgehend fertiggestellt sein. Daneben erfolgen weitere Rückbauten, die vorbereitenden Arbeiten für die erforderlichen Grunderwerbe sowie im Zuge der Erschließung des 1. Entwicklungsabschnitts auch Planungen zur Anbindung des Quartiers mittels Brücke an die Speicherstraße.

 

Darüber hinaus befindet sich die Stadt Celle in weiteren Vertragsverhandlungen zum Ankauf von Grundstücksflächen. Falls es 2016 zu Vertragsabschlüssen kommen sollte, werden hier Kosten für den Grunderwerb, den Gebäuderückbau sowie anfallender Abbruchfolgekosten benötigt.

 

Um eine zügige Durchführung gewährleisten zu können, sollen mit der Programmanmeldung für das Jahr 2016 u. a. weitere Fördermittel für die Entwicklung der Gesamtmaßnahme Stadtumbau Allerinsel entsprechend der Einzelmaßnahmen aus der Kostenübersicht im städtebaulichen Rahmenplan angemeldet werden (Aufstellung sh. Anlage 1).

 

b)      Städtebaulicher Denkmalschutz Altstadt-Celle

Mit Hilfe des Programms sollen insbesondere historische Stadtkerne mit denkmalwerter Substanz auf breiter Grundlage gesichert und erhalten werden. Weiterhin sollen die Fördermittel vorrangig zur Förderung privater Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden eingesetzt werden.

 

Im vergangenen Jahr wurden für private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sechs Förderverträge geschlossen. Elf Maßnahmen sind im selben Zeitraum abgeschlossen und mit Förderzuschüssen bedacht worden.

Für Modernisierungsvoruntersuchungen sind sieben Kostenzusagen erfolgt. Für zwei Voruntersuchungen sind bereits Zuschüsse ausgezahlt worden.

Des Weiteren wurde der Investorenwettbewerb zur Entwicklung des ehemaligen Feuerwehrareals durchgeführt. Der Wettbewerb ist inzwischen abgeschlossen. Derzeit werden mit dem Investor im Hinblick auf Kaufvertrag und Realisierung des Vorhabens intensive Gespräche geführt. Parallel wird der Bebauungsplan erarbeitet, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zügige Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses zu erlangen.

 

Für die Programmanmeldung 2016 sollen weiterhin die Fördermittel vorrangig zur Förderung privater Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden angemeldet werden. Hinzukommend sollen Mittel für die Modernisierung und Instandsetzung städtischer Gebäude eingeworben werden. Daneben sind auch Finanzmittel für Öffentlichkeitsarbeit, Gutachten und Honorare zu berücksichtigen. Dementsprechend werden für das Jahr 2016 Finanzmittel in Höhe von insgesamt 1.626.000,00 € (Gegenfinanzierung Bund|Land: 1.084.000 €) angemeldet. (Aufstellung sh. Anlage 2)

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Mittelbereitstellung:

Im investiven Finanzhaushalt: Mittel sind eingestellt.

 

 

Auswirkung für Integration: Nein

 

 

 

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Anlagen

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