Beschlussvorlage - BV/0049/15
Grunddaten
- Betreff:
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Bürgerfragen in Fachausschuss-Sitzungen - Antrag Nr. 25/2014 der WG-Fraktion
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 01 Ratsangelegenheiten und Repräsentationen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung
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Vorberatung
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10.03.2015
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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21.05.2015
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Sachverhalt:
Die WG-Fraktion hat angeregt, dass zu Beginn und am Ende der Fachausschuss-Sitzungen die Bürger Fragen stellen dürfen. Sie begründet dies u. a. mit dem Hinweis, dass eine bürgerfreundliche Stadt Bürger/innen mit ihren diversen Anliegen nicht bis zum Ende einer Sitzung, die bisweilen 2 Stunden und länger dauert, warten lässt.
Derzeit ist in der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Celle (GO) folgende Verfahrensweise für die Ausschüsse des Rates geregelt:
§ 24 Abs. 4 GO:
„Am Ende jeder öffentlichen Ausschusssitzung wird den Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben, zu Tagesordnungspunkten der Sitzung Fragen an die Verwaltung und Ausschussmitglieder zu richten. Die Fragestunde soll maximal 30 Minuten betragen.“
Hierzu ist anzumerken, dass in den Fachausschüssen nur Fragen zu den Tagesordnungspunkten der Sitzung gestellt werden dürfen; für Fragen zu anderen allgemeinen Angelegenheiten der Stadt Celle steht die Einwohnerfragestunde in den Ratssitzungen zur Verfügung, deren Ablauf in § 17 der GO speziell geregelt ist. Somit macht eine Einwohnerfragestunde zu Beginn der Ausschuss-Sitzungen keinen Sinn, da sich erfahrungsgemäß viele Fragen erübrigt haben, wenn während der Sitzungen der Beratungsgegenstand von der Verwaltung in der Regel umfassend erläutert und dann im Ausschuss diskutiert wird. Bei Themen, die einen hohen Zuhörerzuspruch hervorrufen, wurde in der Vergangenheit oftmals variabel verfahren und während der politischen Beratung die Sitzung unterbrochen, um Einwohnerfragen zuzulassen. Meistens wurden dann am Ende der Sitzung keine weiteren Einwohnerfragen mehr dazu gestellt. Diese Verfahrensweise hat sich auch auf Ortsratsebene bewährt.
Weiterhin ist anzumerken, dass in der Vergangenheit in vielen Ausschuss-Sitzungen kaum Gebrauch von der Einwohnerfragestunde gemacht worden ist. Entsprechend nachhaltige Forderungen aus der Bürgerschaft, auch vor den Ausschuss-Sitzungen Fragen stellen zu können, sind bisher nicht registriert worden. Nach Auskunft des Landkreises (Landratsbüro) sind auch bei den Sitzungen der Landkreis-Gremien äußerst selten Einwohnerfragen festzustellen.
Hinzu kommt, dass durch die neue Ausschuss-Struktur bei der Stadt Celle ab dem 01.02.2015 viele Themenbereiche gebündelt sind. Folglich werden viele Sitzungen zukünftig entsprechend länger dauern, da diese Tagesordnungen wesentlich umfangreicher werden. Auch vor diesem Hintergrund sollte der o. g. Vorschlag der WG-Fraktion nicht umgesetzt werden, um die in Rede stehenden Sitzungen nicht noch mehr auszudehnen, denn Ziel war die Optimierung der Ausschussarbeit, um vor allem eine Kostenersparnis zu erreichen (u. a. im Rahmen der Ausschussbetreuung durch die Verwaltungsmitarbeiter/innen).
Aus den o. g. Gründen sollte dem Antrag Nr. 25/2014 der WG-Fraktion nicht entsprochen und der Antrag als erledigt erklärt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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91,9 kB
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