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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0099/15

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung: Altencelle

 

 

Bisheriges Verfahren:

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 25.11.2014 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 Ace „Erweiterung der Abfallentsorgungsstation“ beschlossen. Der Änderungsbeschluss wurde am 06.12.2014 ortsüblich bekanntgemacht.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 11.02.2014 bis zum 28.02.2014 statt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 11.02.2014 bis zum 10.03.2014. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Der Ortsrat Altencelle ist gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG in seiner Sitzung am 12.03.2015 bezüglich dieses Bauleitplanverfahrens angehört worden.

Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 Ace der Stadt Celle (Stand 01.11.2014) und die zugehörige Begründung haben gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 16.12.2014 bis zum 15.01.2015 öffentlich ausgelegen.

Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 16.12.2014 bis zum 15.01.2015.

Die aus den Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen relevanten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der als Anlage beigefügten Tabelle jeweils zusammengefasst und mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie mit einer Beschlussempfehlung versehen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahmen und Einwendungen, die zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 Ace „Erweiterung der Abfallentsorgungsanlage“ sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

°  Der Anregung des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 16.12.2014 wird teilweise entsprochen.

 

°  Der Anregung der Stellungnahme des Niedersächsischen Landesbetriebes  für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz mit Schreiben vom 06.01.2015 wird  entsprochen.

 

°  Der Anregung der Stellungnahme der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit Schreiben vom 13.01.2015 wird entsprochen.

 

°  Der Anregung des Forstamtes Fuhrberg mit Schreiben vom 15.01.2015 wird entsprochen.

 

°  Den Einwendungen von Herrn Hans-Heinrich Lüdde in 29339 Wathlingen, Triftweg 10, mit Schreiben vom 14.01.2015  wird nicht entsprochen.

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 Ace „Erweiterung der Abfallentsorgungsanlage“ der Stadt Celle wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) sowie die zugehörige Begründung beschlossen.

 

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:Ortsteil Altencelle

Entfernung zum Stadtzentrum:         ca. 5 km

Größe des Plangebietes:0,47 ha

geplante Nutzungen:Erweiterung der überbaubaren Fläche der Abfallentsorgungsanlage

 

Inhalt der Planung ist die Erweiterung und Konzentration der Abfallwirtschaft auf den jetzigen Standort des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Celle im Ortsteil Altencelle.

Durch die zunehmenden gesetzlichen und sonstigen Anforderungen an die Abfalltrennung und die Abfallentsorgung steigen die Flächenansprüche für den Entsorgungsbereich des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Celle (ZAC). Die bereits begonnenen Umbauten des ZAC im Bereich des westlich angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 16 Ace I. T. „Gewerbegebiet an der B 214“ und die geplanten Maßnahmen im Änderungsplanbereich sollen die Anliefer- und Abladevorgänge verfahrenstechnisch optimieren. Durch eine Trennung, Vergrößerung und Verlagerung der Anlieferbereiche und durch die Differenzierung von gebührenfreien und gebührenpflichtigen Anliefervorgängen sollen die Abladevorgänge und Verweilzeiten insgesamt verkürzt werden.

Die Änderungsplanung soll insbesondere auch der Annahme von Elektrogeräten, der Ansiedlung der manuellen Zerlegung von Elektroaltgeräten und der Aufbereitung von Flachbildschirmen auf dem Betriebsstandort des ZAC in Altencelle dienen.

Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes hat ein Nachbar Bedenken gegen die Planung geäußert.

Im Rahmen der formellen Beteiligung der Behörden wurden keine Bedenken gegen die Planung erhoben. Anregungen der Behörden wurden als nachrichtliche Übernahmen und Hinweise in die Planung übernommen. 

Die Anhörung des Ortsrates Altencelle erfolgte gemäß § 94 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG).

 

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Finanzielle Auswirkungen:Nein

 

 

Auswirkung für Integration: Nein

 

 

 

 

 

 

 

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