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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0134/15

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung: Hehlentor

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 152 der Stadt Celle „Sondergebiet Campus Hohe Wende“ wird beschlossen (§2 Abs. 1 BauGB).

 

 

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes: Hehlentor

Entfernung zum Stadtzentrum: 1.450 m (Stadtkirche)

Größe des Plangebietes: rd. 15,0 ha

Geplante Nutzungen: Sondergebiet für Ausbildung

 

 

Mit der Aufgabe der militärische Nutzung der Kaserne an der Hohen Wende durch die britischen Streitkräfte 2012 trat die Stadt zusammen mit der Eigentümerin der Anlage, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in Gespräche zur Nachnutzungsplanung im Zuge der Militärkonversion ein.

 

Seit längerem bemüht sich die Stadt Celle zudem um die Etablierung eines Hochschulstand-ortes. Im Rahmen der landesweiten regionalen Handlungsstrategien und insbesondere der regionalen Handlungsstrategie Lüneburg zur neuen EU-Förderperiode wurde zusammen mit der Leuphana Universität Lüneburg ein Projektvorschlag mit der Zielstellung Hochschulstandort für Celle konkretisiert. Nach der zustimmenden Kenntnisnahme der regionalen Handlungsstrategie durch die Landesregierung wird die Stadt Celle die Möglichkeit ergreifen, auf dem Areal der Kaserne an der Hohen Wende einen Hochschulstandort zu etablieren.

 

Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Siedlungsrand des Stadtteils Hehlentor der Stadt  Celle. Es handelt sich um die östliche Teilfläche der ehemaligen Trenchard Barracks die 2012 von den britischen Streitkräften geräumt wurden. Im Norden wird es durch die Straße Hohe Wende, im Osten durch die Sprengerstraße und im Süden durch die Trasse der Osthannoverschen Eisenbahnen AG begrenzt. Westlich verläuft die Grenze entlang eines Höhenversprungs auf dem ehemaligen Kasernengelände.

Die Bebauung im Plangebiet wurde überwiegend im Jahr 1938 errichtet. Damals diente sie als Heeresgasschutzschule der militärischen Ausbildung von Offizieren. Bedingt durch die Lage im Stadtgebiet, sowie die vorhandenen Gebäude und Freiflächen eignet sich die Anlage in höchstem Maße zur Realisierung eines Hochschulstandortes. Dies wird durch die Ergebnisse des Gutachtens zur Konversion und Regionalentwicklung in den Landkreisen Celle und Heidekreis (KonRek) und durch das in Aufstellung befindliche Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (IEK) für die Hohe Wende bestätigt.

 

Während der Nutzung durch die britischen Streitkräfte wurden die Gebäude nur unwesentliche verändert, weshalb der Großteil dieser als Teil einer Gruppe baulicher Anlagen gemäß § 3 Abs. 3 Niedersächsischem Denkmalschutzgesetz (NDSchG) und zwei Gebäude als eigenständige Baudenkmale gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG unter Denkmalschutz stehen.

Im Flächennutzungsplan der Stadt Celle ist das Plangebiet als „Sonderbaufläche“ dargestellt.

Im Rahmen der 95. Änderung des Flächennutzungsplanes, soll diese Darstellung durch „Sondergebiet für Ausbildung“ ersetzt werden.

Um bodenrechtliche Spannungen zu vermeiden müssen verschiedene private und öffentliche Belange gegen- und untereinander abgewogen werden, so dass die Aufstellung eines Bebauungsplanes unverzichtbar ist. Da die Stadt Celle nicht Eigentümerin des Geländes ist, soll mit der vorliegenden Bauleitplanung die Sicherung der Flächen für die beabsichtigte Nutzung erfolgen. Die Bauleitplanung hat zudem auch das Ziel, bereits sehr früh für baurechtliche und hochbauliche Grundlagen zu sorgen.

 

Die Erschließung erfolgt mit direkter Zufahrt von der Hohen Wende, sowie eine Zuwegung von der Sprengerstraße und über interne Erschließungsstraßen.

 

Die Anhörung des Ortsrates Hehlentor erfolgt gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG im Verlauf des Planverfahrens, spätestens nachdem das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind (§ 4 BauGB), abgeschlossen worden ist.

 

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Finanzielle Auswirkungen: Ja

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens können Kosten für Gutachten erforderlich werden. Diese lassen sich im weiteren Verlauf der Planung genauer beziffern.

 

 

Auswirkung für Integration: Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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