Mitteilungsvorlage - MV/0135/15
Grunddaten
- Betreff:
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Informationen zur Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung in § 108e Strafgesetzbuch (StGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 01 Ratsangelegenheiten und Repräsentationen
- Ziele:
- Verbesserung der Vermögens- und Finanzlage; Sicherung der Einflussnahme auf städtische Beteiligungen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Anhörung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Anhörung
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21.05.2015
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nachrichtlich: an alle 13 Ortsräte der Stadt Celle
Sachverhalt:
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Der Deutsche Bundestag hat mit dem Gesetz zur Erweiterung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung (BT-Drs. 18/476) eine grundlegende Neufassung des § 108e StGB beschlossen, die am 01.09.2014 in Kraft getreten ist (sh. Anlage 1).
Nach der o. g. Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung (§ 108e StGB) gilt nunmehr für jedes Mitglied einer Volksvertretung, auch für kommunale Mandatsträger, dass es sich – ungeachtet der Frage einer Amtsträgereigenschaft – strafbar macht, wenn es einen ungerechtfertigten Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass es bei der Wahrnehmung seines Mandates eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vornimmt oder unterlässt (§ 108e Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 StGB n.F.).
Fazit:
Die o. g. gesetzlichen Neuregelungen werden dem Rat und den 13 Ortsräten der Stadt Celle zur Kenntnis gegeben.
Weiterhin soll geprüft werden, ob hier ggf. ein weitergehendes Verhaltensregelwerk für die kommunalen Mandatsträger notwendig ist, das u. a. zur Begriffsbestimmung dient sowie die Voraussetzungen sowie Beschränkungen der Annahme von Vorteilen festgelegt. Beispielsweise hat der Rat der Stadt Hannover eine „Ratsvorschrift zur Annahme von unentgeltlichen Leistungen“ (siehe Anlage 2) verabschiedet, die insbesondere auf die Annahmeverbote nach § 3 Abs. 4 sowie die in § 4 genannten Regelbeispiele für Vorteile, deren Annahme regelmäßig erlaubt ist, hinweist.
Bezüglich möglicher interner Verfahrensregelungen / -richtlinien für Mandatsträger führt die Stadt Cuxhaven derzeit eine Umfrage durch (36 Städte und Gemeinden wurden angeschrieben). Sobald die Auswertung vorliegt, soll über die weitere die Vorgehensweise entschieden werden. |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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10 kB
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2
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34 kB
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