Beschlussvorlage - BV/0174/15
Grunddaten
- Betreff:
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Überplanmäßige Aufwendungen: Anmietung von Wohnraum für Asylbewerber und Flüchtlinge
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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21.05.2015
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Sachverhalt:
Die Stadt Celle ist verpflichtet, für zugewiesene Asylbewerber und Flüchtlinge Wohnraum zur Verfügung stellen. Die Anzahl der vorhandenen städtischen Unterkünfte ist schon lange nicht mehr ausreichend. Fachdienst 50 hat inzwischen über 60 Wohnungen angemietet. Die Tendenz ist steigend. Die Anzahl der Asylbewerber ist dabei genauso wenig planbar, insbesondere ihre genaue Ankunft, wie die jeweilige Familienstruktur. Es ist daher notwendig, Wohnungen auf „Vorrat“ anzumieten, um jederzeit handlungsfähig zu sein. Die tatsächliche Inanspruchnahme der angemieteten Wohnungen korrespondiert nicht immer mit dem Mietbeginn.
Die Vielzahl an Anmietungen war so nicht absehbar.
Die anfallenden Kosten werden zum größten Teil vom Landkreis Celle als Sozialhilfeträger
erstattet.
Der finanzielle Mehrbedarf für das Jahr 2015 beläuft sich auf 380.000 € und wird aus Mehrerträgen in Höhe von 348.300 € bei dem Produktkonto 315100.3321000 (Benutzungsgebühren) sowie in Höhe von 31.700 € aus der Deckungsreserve bereitgestellt.
