Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0109/15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

---

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Vergaberichtlinie zu § 4 Abs. 2 der Wochenmarktsatzung

 

 

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Die Wochenmärkte haben in Celle eine lange Tradition und das Ziel, die Bevölkerung mit frischen Lebensmitteln zu versorgen. Im Wandel der Zeit hat sich die Einkaufskultur verändert, so dass neben dem Versorgungsbedürfnis der Wunsch besteht, einen  Besuch des Wochenmarktes zum Erlebnis werden zu lassen. Um in diesem Sinne die Wochenmärkte  als kommunikative Treffpunkte zu stärken, soll das Warenangebot um gastronomische Leistungen erweitert werden. Diese sollen ein zusätzliches Angebot darstellen, ohne dabei den Versorgungsauftrag der Wochenmärkte zu schwächen. Dies soll durch die Vergaberichtlinie sichergestellt werden.

 

Die Vergaberichtlinie für die Wochenmärkte dient hierbei als Steuerungsinstrument, um ein ausgeglichenes Warenangebot zu gewährleisten und ein Überangebot in einer Warengruppe zu vermeiden. Weiterhin stellt die Richtlinie einen diskriminierungsfreien Zugang interessierter Marktbeschicker zu den Wochenmärkten sicher. 

 

Das Warenangebot ist unterteilt in acht Warengruppen. Dabei entfallen insgesamt 90 %  auf Frischwaren des täglichen Bedarfs. Somit bleibt der Versorgungscharakter der Wochenmärkte erhalten. Die übrigen Warengruppen sollen den Markt mit ihrem zusätzlichen Angebot stärken.

 

Es ist eine ausgewogene Gewichtung, unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten einschließlich der umliegenden Gastronomen vorzunehmen, mit dem Ergebnis, dass eine prozentuale Gewichtung von 5% als verhältnismäßig angesehen und zur Belebung der Märkte beitragen wird. Insbesondere wurde auf den Charakter der Wochenmärkte als Frische- und Versorgungsmarkt Rücksicht genommen. Der Schwerpunkt liegt nach wie vor auf die Versorgung mit frischen Produkten und Lebensmitteln, während das gastronomische Angebot in einem beschränkten Rahmen zugelassen wird.

 

Die 5 % des gastronomischen Angebotes entsprechen ca. 20 lfd. Meter Verkaufsfläche bei einer derzeitigen Marktfläche von ca. 400 m. Dies entspricht in etwa 3-4 Verkaufswagen bei einer geschätzten Länge von 6 m. Von der 5 % Regel ausgenommen sind Marktbeschicker, die gastronomische Leistungen als Annex zu ihrem üblichen Warenangebot anbieten.

 

Zu beachten ist der Zeitraum während des Weihnachtsmarktes. So stehen die gastronomischen Dienstleistungen in unmittelbarer Konkurrenz zum Warenangebot des Weihnachtsmarktes, jedoch zu deutlich geringeren Standgebühren. Um eine Benachteiligung zu vermeiden, wird der Verkauf von gastronomischen Leistungen auf dem Wochenmarkt Altstadt während der Zeit der Verlegung des Wochenmarktes anlässlich des Weihnachtsmarktes ausgeschlossen.

 

Die Vergaberichtlinie und die ihr zugrunde liegenden Werte werden evaluiert, so dass anhand der hieraus gewonnenen Erkenntnisse ggf. eine Anpassung der Vergaberichtlinie vorgenommen werden kann. 

 

 

 

 

 

( Stephan Kassel )

Stadtrat

 

Reduzieren

Auswirkung für Integration:

---

 

Mitzeichnung/Stellungnahme:

 

( X ) FD 30

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...