Beschlussvorlage - BV/0179/15
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Celle über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung) vom 28.09.1983 in der Fassung der Änderungssatzung vom 27.11.2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Eigenbetrieb Stadtentwässerung Celle
- Zuständigkeit:
- (Ulrich Kinder)
- Ziele:
- Verbesserung der Vermögens- und Finanzlage
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Vorberatung
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09.06.2015
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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18.06.2015
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Sachverhalt:
Im Ausschuss öffentliche Einrichtungen, Umwelt und Klimaschutz ist die Erweiterung der „Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung“ zur Einführung der Niederschlagswasser-gebühr am 1. Oktober 2014 beraten und empfohlen worden und zum 01.01.2015 in Kraft getreten.
Um die Niederschlagswassergebühr in der Praxis einzuführen, sind ergänzende Regelungen zu treffen, die die Umsetzung und Erhebung der neuen Gebühr konkretisieren.
Diese ergänzenden Bestimmungen sollen rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft treten, damit
alle Satzungsregelungen, die die neue Gebühr betreffen, einheitlich in Kraft sind. Dies dient auch der Rechtsicherheit für die rückwirkende Veranlagung.
In der synoptischen Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung der Abgabensatzung (Anlage 2) sind die Änderungen in rot dargestellt und grau hinterlegt.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Paragrafen, die geändert oder ergänzt werden:
In § 12 ist das Wort Eigentümer durch „Grundstückseigentümer“ ersetzt worden, da sich die Gebühr auf die Grundstücke bezieht.
In § 14 wird die Fälligkeit der Niederschlagswassergebühr neu definiert, weil die sonstige Abwassergebühr mit Ablauf des Kalenderjahres fällig wird und die Niederschlags-wassergebühr mit Beginn des jeweiligen Jahres fällig werden soll.
In § 15 werden Regelungen zur Fälligkeit eingefügt, damit die Bescheide zur Erhebung der Niederschlagswassergebühr auf die gleiche Art wie die Bescheide zur Straßenreinigung und Grundsteuer versendet werden können.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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127,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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113,9 kB
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