Beschlussvorlage - BV/0109/15-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Richtlinie zur Vergabe von Standplätzen auf den Celler Wochenmärkten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32 Allgemeine Ordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ortsrat Blumlage/Altstadt
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Anhörung
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09.06.2015
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Geplant
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Ortsrat Neustadt/Heese
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Anhörung
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09.06.2015
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Geplant
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Ortsrat Klein Hehlen
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Anhörung
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09.06.2015
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Anhörung
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09.06.2015
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Anhörung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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18.06.2015
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Sachverhalt:
Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste hat in seiner Sitzung vom 07.05.2015 der Verwaltung den Auftrag erteilt, die Marktbeschicker einzubeziehen. Seitens der Marktbeschicker bestehen in Bezug auf die in der Vergaberichtlinie aufgeführten 5 % für das gastronomische Angebot Bedenken, so dass eine Reduzierung gefordert wird.
Eine Reduzierung der prozentualen Gewichtung auf 3 % von der gesamten Marktfläche (ca. 400 lfd. m) stellt sich wie folgt dar:
Marktfläsche%lfd. m Anzahl Verkaufswagen
ca. 400 lfd. m520 ca. 3-5
ca. 400 lfd. M312 ca. 2-3
Die 5 % für gastronomisches Angebot werden damit begründet, dass innerhalb der Warengruppen ein Wettbewerb stattfinden kann. Eine zu starke Begrenzung hätte zur Folge, dass dieser nicht bzw. nur schwer möglich ist. Der Wettbewerbsgrundsatz ist jedoch bei der Vergabe von Standplätzen zu beachten.
Allerdings wäre auch bei einer Vergaberichtlinie, die nur 3 % für gastronomische Angebote vorsehen sollte, kein Rechtsverstoß ersichtlich. Die geringere Fläche ermöglicht jedoch innerhalb der Warengruppe kein vielfältiges Angebot.
Ziel der Erweiterung ist es die Attraktivität der Wochenmärkte für die Bürger und Kunden zu erhöhen. Hierin besteht aus Sicht der Verwaltung ein gesamtstädtisches Interesse und soll die Wochenmärkte sowohl regional als auch überregional stärken und attraktiver machen.
Dem gegenüber stehen die Interessen der MB, die eine Konkurrenz zu ihren Warengruppen und aufgrund der prozentualen Gewichtung eine negative Entwicklung der Wochenmärkte befürchten.
Unter dem Aspekt des Wettbewerbes und der gesamtstädtischen Interessen wird daher vorgeschlagen, die prozentuale Gewichtung der Warengruppe „gastronomische Dienstleistungen“ auf 5% festzulegen. Diese Gewichtung ist auch verhältnismäßig und würde zur Belebung der Märkte beitragen.
Dieser Ansatz könnte dazu genutzt werden, um den Markt mit dem zusätzlichen Angebot in ein bis zwei Jahren zu evaluieren. Anhand der gewonnenen Erkenntnisse könnte dann ggf. eine Anpassung der Vergaberichtlinie vorgenommen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15,2 kB
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