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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0187/15

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

Boye, Klein Hehlen und Neustadt/Heese

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Verordnung zur Ausweisung des Naturschutzgebiets "Untere Allerniederung bei Boye" einschließlich Verordnungskarte und Begründung gemäß den Anlagen 1 bis 3.

 

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Sachverhalt:

Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Umwelt und Klimaschutz ist in seiner Sitzung am 28.11.2012 über das anstehende Verordnungsverfahren zum NSG "Untere Allerniederung bei Boye" unterrichtet worden (s. MV/0430/12).

Die Ortsräte der vom Schutzgebiet berührten Ortsteile Boye, Klein Hehlen und Neustadt Heese wurden in den Sitzungen am 20.02.2013, 07.03.2013 und 11.04.2013 zu der Angelegenheit gehört; dortige Hinweise und Anregungen wurden für die Überarbeitung des Verordnungsentwurfs nutzbar gemacht.

Beim Landvolk Celle wurde die Planung am 22.08.2013 vorgestellt; im Rahmen der Erörterung land- und forstwirtschaftlicher Regelungen konnten weitergehende Freistellungen zu landwirtschaftlichen Nutzungen abgestimmt werden.

Vom 13.01.2014 bis 13.02.2014 wurde der Verordnungsentwurf mit Karte und Begründung zur Einsichtnahme und ggf. Erhebung von Einwendungen öffentlich ausgelegt; gleichlaufend wurden mit 2-monatiger Stellungnahme-Frist die Träger öffentlicher Belange (u.a. WSA Verden, LWK Niedersachsen, LK Celle, Gemeinden Hambühren und Winsen, LV Celle) beteiligt.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange wurden zahlreiche Einwendungen erhoben sowie Hinweise und Anregungen übermittelt. Daneben wurden Sammeleinwendungen mit Unterschriftenlisten (1303 Unter­schriften) übergeben.

Die Behandlung und Beschlussfassung zu den erhobenen Einwendungen erfolgt gemäß gesonderter Beschlussvorlage Nr. BV/0062/15-1, die bereits in den Sitzungen des Ausschusses für Umwelt und technische Dienst am 03.03.2015 und 07.05.2015 eingehend beraten wurde.

Aufgrund der Berücksichtigung von Einwendungen sind im Verordnungstext etliche Anpassungen erfolgt, die u.a. das Betreten des Gebiets, das  Baden in der Aller, das Laufenlassen von Hunden, das Betreiben von Luftfahrzeugen sowie land- und forstwirtschaftliche Nutzungen betreffen (s. hierzu Änderungssynopse als Anlage 2 zu BV/0062/15-1).

Parallel wurden auch Anpassungen der Verordnungsbegründung vorgenommen.

Korrespondierend zu den textlichen Anpassungen wurde die Verordnungskarte durch Rücknahmen der NSG-Grenze, Darstellung weiterer Wegetrassen für das Betreten des Gebiets und Kennzeichnung einer weiteren Badestelle im Bereich der ehemaligen Bindestelle geändert.

 

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Finanzielle Auswirkungen: nein

 

 

Auswirkung für Integration: nein

 

 

 

 

 

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Anlagen

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