Beschlussvorlage - BV/0216/15
Grunddaten
- Betreff:
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Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung für die Baumaßnahme Druckrohrleitung Spinnhütte/SW-Kanal Bierwirth's Wiese
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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18.06.2015
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Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt gem. § 117 NKomVG die überplanmäßige Auszahlung in Form einer zusätzlichen Investition in Höhe von 35.000 € für die Erstellung eines Schmutzwasserkanals in der Bierwirth`s Wiese (Druckrohrleitung Spinnhütte) (538100/7872102). Die Deckung erfolgt aus dem nicht mehr benötigten Haushaltsausgaberest der abgeschlossenen Baumaßnahme „Erneuerung Regenwasserkanal Westerceller Straße/Lindenallee“ (541000/7872435 Planung und 541000/7872436 Tiefbau).
Sachverhalt:
Der öffentliche Kanal unter dem Privatgelände der ehemaligen Spinnhütte musste aus betrieblichen Gründen stillgelegt werden. Dafür musste die alte Druckrohrleitung aus Asbestzement ebenfalls stillgelegt und ersetzt werden. Hierfür waren im investiven Finanzhaushalt 150.000 € eingeplant worden. Im Laufe der Projektplanung stellte sich bereits heraus, dass der vorhandene Mischwasserkanal, über den der Anschluss erfolgen sollte, abgängig war und deshalb ein Regen- und Schmutzwasserkanal neu zu verlegen ist. Um die Maßnahme entsprechend ausschreiben zu können, wurde bereits eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 35.000 € bewilligt, so dass insgesamt 185.000 € zur Verfügung standen. Die Maßnahme wurde ausgeschrieben und bereits begonnen.
Bei Durchführung der Bauarbeiten führten vorhandene Versorgungsleitungen, deren Lage zwar bekannt war, zu einem erhöhten Arbeitsaufwand, weil der Ausbau der unbrauchbaren Leitungen teilweise in Handarbeit erfolgen musste.
Darüber hinaus ist man auf stillgelegte aber nicht bekannte Haupttrassenleitungen größerer Dimension (Gas DN 150 und Wasser DN 400) in der Straße „Am Wasserturm“ gestoßen, die einen höheren bautechnischen Aufwand bei der Verlegung der neuen Druckrohrleitung in der Straßenquerung verursachten sowie zu Umbauarbeiten am und im Pumpwerk führten.
Die zusätzlichen Kosten im Finanzhaushalt können gem. § 117 NKomVG nur über eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 35.000 € gedeckt werden.
