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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0227/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 11.12.2014 den nicht ausgeglichenen Haushalt 2015 und das für diesen Fall nach § 110 Abs. 6 S. 1 NKomVG zwingend vorgeschriebene Haushaltssicherungskonzept beschlossen.

 

In einer Zielvereinbarung zwischen dem Ministerium für Inneres und Sport (MI) und der Stadt Celle zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit verpflichtet sich die Stadt Celle, sämtliche sich ergebende Konsolidierungsmöglichkeiten konsequent und vollständig zur Defizitminderung zu nutzen.

 

Um eine umfassende und zügige Bearbeitung dieser für die Stadt Celle existenziellen Konsolidierungsaufgabe in einheitlicher hoher Qualität zu gewährleisten, hat der Oberbürgermeister, Herr Mende, mit Organisationsverfügung vom 19.06.2015 mit sofortiger Wirkung einen Koordinator für Haushaltskonsolidierung bei der Stadt Celle eingesetzt.

 

Der Koordinator wird die Haushaltskonsolidierung der Stadt in Projektform organisieren und dabei die Projektleitung übernehmen. Die Arbeiten beginnen zunächst mit der beschlussfähigen Aufbereitung der insgesamt 31 Prüfaufträge des Haushaltssicherungskonzeptes sowie eines Prüfauftrages zur Synagoge. Die Projektleitung wirkt darauf hin, dass die Umsetzung und Beurteilung der Prüfaufträge aus dem Haushaltssicherungskonzept in den Dezernaten und Fachdiensten mit außerordentlicher Priorität bearbeitet wird. Der Koordinator berichtet dem Finanzdezernenten und dem Verwaltungsvorstand monatlich über den Verlauf der Arbeiten und erreichte Zwischenstände.

 

Der Koordinator ist dem Ersten Stadtrat direkt unterstellt.

 

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