Beschlussvorlage - BV/0205/15
Grunddaten
- Betreff:
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Örtliche Bauvorschrift der Stadt Celle über die Gestaltung baulicher Anlagen in Altencelle "Gestaltungssatzung Altencelle Lückenfeld"- Entwurf und öffentliche Auslegung gemäß § 84 Abs. 3 und 4 NBauO i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 Sonderprojekte
- Zuständigkeit:
- (Ulrich Kinder)
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsrat Altencelle
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Anhörung
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02.07.2015
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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09.07.2015
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Bisheriges Verfahren:
Einleitung des Verfahrens:
Ö08.05.2014Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
N13.05.2014Verwaltungsausschuss
Ö14.05.2014Rat der Stadt Celle
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 84 Abs. 3 und 4 NBauO i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 02.12.2014 bis zum 06.01.2015 statt. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.
Beschlussvorschlag:
Dem Entwurf der örtlichen Bauvorschrift der Stadt Celle über die Gestaltung baulicher Anlagen in Altencelle „Gestaltungssatzung Altencelle Lückenfeld“ sowie der zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung beschlossen (§ 84 Abs. 3 und 4 NBauO i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB).
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Ortsteil Altencelle
Entfernung zum Stadtzentrum:ca. 3,5 km (Stadtkirche)
Größe des Plangebietes:Gebiet Irisstraße:rd. 2,0 ha
Gebiet Kiefernhain:rd. 1,0 ha
Gebiet Birkenhain: rd. 1,0 ha
Gestaltungsziel:Schutz der charakteristischen Eigenart der Gartenhaussiedlungen in Altencelle in ihrer städtebaulichen Funktion und stadträumlichen Ausprägung, insbesondere der Fassaden- und Dachgestaltung.
Zielsetzung der Gestaltungssatzung nach § 84 Abs. 4 NBauO ist es, die städtebauliche Eigenart der Gartenhaussiedlungen in Altencelle, aufgrund ihrer vorhandenen stadträumlichen Ausprägung, in ihrer städtebaulichen Funktion sowie ihrer Bedeutung für den Ortsteil zu erhalten.
Die bei Aufstellung des Bebauungsplanes angewandte aber nie rechtsgültig gewordene Gestaltungssatzung sorgte in der Vergangenheit dafür, dass ein Leitfaden zur Umgestaltung vorhanden war. Um diesem Leitfaden einen gültigen Rechtsrahmen zu geben, wird die Gestaltungssatzung erstellt, da sonst eine Rechtsgrundlage zur Gestaltung in den Gebieten fehlt.
Die Gestaltungssatzung greift die Vorgaben aus der alten Gestaltungssatzung auf, verzichtet aber auf Festsetzungen, die nie umgesetzt wurden. Sie zeigt welche Bauteile den Charakter eines Hauses ausmachen und welche Möglichkeiten es gibt diese bei Modernisierungen zu erhalten.
In den Gebieten ist die Gestaltqualität unterschiedlich ausgeprägt noch vorhanden und soll erhalten werden. Dabei wurde auf die Eigenart der einzelnen Gebiete eingegangen und die unterschiedliche Ausprägung und noch vorhandenen Gestaltungsmerkmale entsprechend berücksichtigt. So gibt es für die jeweiligen Bereiche entsprechend angepasste Vorgaben und Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Gestaltungsvorgaben der 1960er Jahre sind Ausdruck ihrer Zeit. Was Formen- und Farbsprache, räumliche Anordnung und Höhenentwicklung der Gebiete angeht, sorgen sie auch heute noch für ein harmonisches Siedlungsbild, das Wertschätzung verdient und erhaltenswert ist. Mit einem durchdachten Gestaltungsrahmen kann zudem der Wert der Immobilie positiv beeinflusst werden.
Mit der Neuaufstellung soll die besondere stadtgestalterische Qualität, die dieses Viertel aufgrund seiner Bebauung zum größten Teil bewahren konnte, für die Zukunft gesichert werden. Der Gebietscharakter soll erhalten werden und atypische Fassaden und Gebäudeformen vermieden werden. Daher wird der Erhalt der Flachdächer festgesetzt, da die Dachform das Hauptgestaltungsmerkmal der Quartiere ist. Mittlerweile sind technisch einwandfreie Lösungen für Flachdächer vorhanden, die nicht zur Schädigung des Bauwerks führen.
Im Verlauf des Verfahrens, das die Beteiligungsschritte der Bauleitplanverfahren gemäß Baugesetzbuch beinhaltet, sind breite und umfassende Informations- und Mitwirkungsmöglichkeiten in zwei Schritten vorgeschrieben: zunächst im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie nachfolgend im Rahmen der öffentlichen Auslegung aller Unterlagen. Neben einer ersten Informationsveranstaltung im Oktober 2014, hatten Eigentümer/-innen und Interessierte im Juni 2015 die Gelegenheit bei einem Quartiersspaziergang mit der Mitarbeiterin der Abteilung Stadtplanung über den Entwurf der Gestaltungssatzung vor Ort direkt ins Gespräch zu kommen. Die Einladung der Eigentümer/-innen und Interessierten zur Ortsratssitzung bietet eine weitere Möglichkeit, sich über die Inhalte der Satzung auszutauschen.
Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung vom 14.05.2014 den Aufstellungsbeschluss der örtlichen Bauvorschrift der Stadt Celle über die Gestaltung baulicher Anlagen in Altencelle „Gestaltungssatzung Altencelle Lückenfeld“ beschlossen. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgte mit Bekanntmachung vom 29.11.2014 in der Frist vom 02.12.2014 bis zum 06.01.2015. Die Anhörung des Ortsrates Altencelle gemäß § 94 NKomVG findet/fand am 02. Juli 2015 statt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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460,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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776,1 kB
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