Beschlussvorlage - BV/0224/15
Grunddaten
- Betreff:
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85. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle "NABK-Scheuen"- Entwurf und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 Sonderprojekte
- Zuständigkeit:
- (Ulrich Kinder)
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsrat Groß Hehlen gem. mit Scheuen und Hustedt
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Anhörung
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07.07.2015
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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09.07.2015
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Bisheriges Verfahren:
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 25.11.2013 bis zum 17.12.2013 statt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im gleichen Zeitraum durchgeführt.
Beschlussvorschlag:
Dem Entwurf der 85. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „NABK-Scheuen“ sowie der zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung beschlossen (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:nordöstlich des Ortsteils Scheuen
Entfernung zum Stadtzentrum:rd. 7.000 m (Stadtkirche)
Größe des Plangebietes:ca. 90 ha
geplante Nutzungen:Sondergebiet „Ausbildungs- und Übungsgelände für Brand- und Katastrophenschutz“
Nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr obliegt dem Land als zentrale Aufgabe die Einrichtung und Unterhaltung der zentralen Aus- und Fortbildungseinrichtungen sowie die Durchführung der entsprechenden Aus- und Fortbildung. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben spielt die Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) mit ihren Standorten in Celle und Loy eine entscheidende Rolle.
Die Anforderungen an die Feuerwehren steigen ständig, was nennenswerte Auswirkungen auf deren Ausbildungsbedarf hat. Diesem gestiegenen Ausbildungsbedarf muss die NABK unter anderem durch Anpassung der räumlichen Kapazitäten begegnen. Eine bedarfsgerechte Anpassung ist am bestehenden Standort in Celle am „Bremer Weg“ nicht möglich, da dieser innerhalb der Ortslage Klein Hehlen liegt und von Bebauung umgeben ist.
Daher soll das ehemalige Gelände der Freiherr-von-Fritsch-Kaserne als neuer Standort der NABK zukunftsfähig ausgebaut werden. Diese bereits teilversiegelte Konversionsfläche bietet ideale Voraussetzungen, hier einen modernen, spezialisierten und bedarfsgerechten Lehr- und Übungsbetrieb zu etablieren.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, das ehemals militärisch genutzte Areal der Freiherr-von-Fritsch-Kaserne als Übungs- und Ausbildungsgelände nach zu nutzen, sind Bauleitplanverfahren notwendig.
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Celle (letzte Änderung 07.03.2012) stellt für diesen Bereich Sonderbaufläche „Militär“ dar. Diese Darstellung betrifft nicht nur das ehemalige Kasernengelände, sondern auch südlich und nordwestlich angrenzende Bereiche. Nachrichtlich übernommen wurde im FNP die Schutzzone IIIA des Wasserschutzgebietes Garßen, in der sich das gesamte Plangebiet befindet.
Ziel der Flächennutzungsplanänderung Nr. 85 ist die Darstellung der Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Ausbildungs- und Übungsgelände für Brand- und Katastrophenschutz“. Die nordwestliche Waldfläche außerhalb dem ehemaligen Kasernengelände soll künftig gemäß seiner Nutzung als Waldfläche dargestellt werden. Dies gilt auch für die Waldfläche zwischen Hermannsburger Weg und der Straße Reiherberg.
Im Parallelverfahren zur Flächennutzungsplanänderung wird der Bebauungsplan Nr. 5 Sch mit der Zielsetzung Sondergebiet „Ausbildungs- und Übungsgelände für Brand- und Katastrophenschutz“ aufgestellt. Der Bebauungsplan ist somit gemäß § 8 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und entspricht der in ihm dargestellten beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung für diesen Teilbereich des Stadtgebietes.
Der Ortsrat Groß Hehlen, Scheuen, Hustedt wird gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG in seiner Sitzung am 07.07.2015 bezüglich dieses Bauleitplanverfahrens angehört. Eine frühzeitige Unterrichtung zur Planung fand bereits in seiner Sitzung am 07.11.2013 statt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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493,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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