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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0225/15

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Beratungsfolge

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Bisheriges Verfahren:

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 25.11.2013 bis zum 17.12.2013 statt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im gleichen Zeitraum durchgeführt.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 Sch der Stadt Celle „Sondergebiet NABK“ sowie der zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung beschlossen (§ 3 Abs. 2 BauGB).

 

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:nordöstlich des Ortsteils Scheuen

Entfernung zum Stadtzentrum:rd. 7.000 m (Stadtkirche)

Größe des Plangebietes:ca. 81,25 ha

geplante Nutzungen:Sondergebiet „Ausbildungs- und Übungsgelände für den Brand- und Katastrophenschutz“

 

Nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr obliegt dem Land als zentrale Aufgabe die Einrichtung und Unterhaltung der zentralen Aus- und Fortbildungseinrichtungen sowie die Durchführung der entsprechenden Aus- und Fortbildung. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben spielt die Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) mit ihren Standorten in Celle und Loy eine entscheidende Rolle.

Die Anforderungen an die Feuerwehren steigen ständig, was nennenswerte Auswirkungen auf deren Ausbildungsbedarf hat. Diesem gestiegenen Ausbildungsbedarf muss die NABK unter anderem durch Anpassung der räumlichen Kapazitäten begegnen. Eine bedarfsgerechte Anpassung ist am bestehenden Standort in Celle am „Bremer Weg“ nicht möglich, da dieser innerhalb der Ortslage Klein Hehlen liegt und von Bebauung umgeben ist.

Daher soll das ehemalige Gelände der Freiherr-von-Fritsch-Kaserne als neuer Standort der NABK zukunftsfähig ausgebaut werden. Diese bereits teilversiegelte Konversionsfläche bietet ideale Voraussetzungen, hier einen modernen, spezialisierten und bedarfsgerechten Lehr- und Übungsbetrieb zu etablieren. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5 Sch sollen die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen werden, das ehemals militärisch genutzte Areal als Übungs- und Ausbildungsgelände für die NABK nach zu nutzen.

Der Bebauungsplan Nr. 5 Sch der Stadt Celle soll ein Sondergebiet „Übungs- und Ausbildungsgelände für Brand- und Katastrophenschutz“ festsetzen.

Es werden durch die Nutzung zum Teil naturnahe Grünflächen und Waldflächen überplant, die forst- und naturschutz-rechtlich innerhalb des Plangebietes ausgeglichen werden. Hierfür können Flächen entsiegelt, Waldflächen ersatzaufgeforstet und Grünflächen ökologisch aufgewertet werden. Diese Flächen werden als Grün- und Waldflächen sowie als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt und somit nachhaltig gesichert. Für die drei artenschutzrechtlich bedrohten Tierarten Kammmolch, Zauneidechse und Wendehals sind Artenschutzmaßnahmen entwickelt worden, so dass ein Verbleib der Tiere innerhalb des Plangebietes sichergestellt werden kann.

Durch den künftigen Ausbildungs- und Übungsbetrieb auf dem Gelände sowie den vorhabeninduzierten Verkehr im öffentlichen Verkehrsraum und auf den Bahngleisen werden Geräuschemissionen mit Rückwirkung auf die Nachbarschaft verursacht. In der Nachbarschaft des Plangebietes befinden sich zudem eine private Schießsportanlage und eine Schießanlage der Bundeswehr sowie der Flugplatz Celle-Arloh. Von diesen Einrichtungen werden Geräuschemissionen hervorgerufen, die auf das Plangebiet von außen einwirken. Damit durch die bereits vorhandenen Geräuschimmissionen (Schießanlagen) und die künftigen Ge-uschimmissionen im Plangebiet die Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) an schützenswerten Nutzungen in der Umgebung eingehalten werden, erfolgt für die Flächen im Bebauungsplan eine Geräuschkontingentierung.

Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Celle (letzte Änderung 07.03.2012) stellt für den überwiegenden Teil des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Sonderbaufläche Militär“ dar. Lediglich eine dreieckige Fläche im Osten des Geltungsbereiches ist als „Waldfläche“ sowie im Südwesten die Trasse der Bahn als „Bahnanlage“ dargestellt. Nachrichtlich übernommen wurde im FNP die Schutzzone IIIA des Wasserschutzgebietes Garßen, in der sich das gesamte Plangebiet befindet.

Im Parallelverfahren zum Bebauungsplan wird der Flächennutzungsplan entsprechend den planerischen Zielstellungen angepasst. Ziel der Flächennutzungsplanänderung Nr. 85 ist die Darstellung der Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Brand- und Katastrophenschutz“. Der Bebauungsplan ist somit gemäß § 8 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und entspricht der in ihm dargestellten beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung für diesen Teilbereich des Stadtgebietes.

Der Ortsrat Groß Hehlen, Scheuen, Hustedt wird gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG in seiner Sitzung am 07.07.2015 bezüglich dieses Bauleitplanverfahrens angehört. Eine frühzeitige Unterrichtung zur Planung fand bereits in seiner Sitzung am 07.11.2013 statt.

 

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Finanzielle Auswirkungen: nein

 

 

Auswirkung für Integration: nein

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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