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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0226/15

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung: Neustadt/Heese

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Das Wohnbaugrundstück Balkstr./Ecke Salzastr. mit einer Fläche von 1.268 m² wird zu einem Preis von 100,00 €/m² einschließlich der Erschließungs- und Vermessungskosten verkauft.

Die Verwaltung wird beauftragt, an Hand der eingehenden Bewerbungen

  1. zu entscheiden, ob das Grundstück geteilt wird und
  2. das Grundstück an Hand des bestehenden Punkteschemas an den Bewerber mit der höchsten Punktzahl zu verkaufen. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.

 

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Sachverhalt:

 

Die Stadt Celle ist Eigentümerin des Grundstücks Balkstr./Ecke Salzastr. Flurstück 7/52, Flur 133, Gemarkung Celle zur Größe von 1.268 m². Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Tatsächlich wurde sie jedoch als Grünanlage genutzt. In der Vergangenheit ist es immer wieder zu erheblichen Verunreinigen gekommen. Der Ortsrat Neustadt/Heese hat in seiner Sitzung vom 19.03.2014 angeregt, die Fläche als Wohnbaufläche zu verkaufen. Die Verwaltung ist zum Ergebnis gekommen, dass die Fläche als Grünanlage entbehrlich ist und verkauft werden kann.

 

Das Grundstück liegt nicht innerhalb eines verbindlichen Bebauungsplanes, sondern ist gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile zu beurteilen. Die Eigenart der nähreren Umgebung entspricht dem eines Allgemeinen Wohngebietes.

Bei einer Bebauung des Grundstücks sind folgende städtebaulichen Parameter, die sich aus der Bebauung der näheren Umgebung ergeben, einzuhalten:

  • Nutzung gemäß § 4 Baunutzungsverordnung Allgmeines Wohngebiet
  • Grundflächenzahl (GRZ) 0,3
  • Geschossflächenzahl (GFZ) 0,6
  • Max. 2 Vollgeschosse plus Staffelgeschoss
  • offene Bauweise
  • Abstand zur Straße (Balk-, Salzastr.) von mind. 5,0 m

 

Das Grundstück ist verkehrstechnisch erschlossen. Es ist jedoch noch der Anschluss an den Schmutzwasserkanal erforderlich. An der nördlichen Grenze des Grundstücks befindet sich eine Gasleitung der Celle-Uelzen-Netz GmbH, die bei einem Verkauf im Grundbuch durch Eintragung einer entsprechenden Dienstbarkeit abzusichern ist. Außerdem ist noch eine Grenzfeststellung erforderlich.

 

Das Grundstück ist auch teilbar in zwei Einzelgrundstücke.

 

Der aktuelle Bodenrichtwert beträgt 85,00 €/m². Es handelt sich um eine Baulücke in einem seit Jahren bestehenden Wohngebiet. In unmittelbarer Nähe befinden sich Einkaufszentrum, Schule, Kindergarten usw. Die Verwaltung hält einen Kaufpreis in Höhe von 100,00 €/m² einschließlich der Kosten für den Schmutzwasserkanal und der Vermessungskosten für angemessen. Daraus ergibt sich ein Gesamtpreis in Höhe von 126.800,00 €.

 

Der Verwaltung liegt eine Liste mit mehreren Bewerbern vor. Die Verwaltung hat zwischenzeitlich alle Bewerber angeschrieben und um Abgabe einer entsprechenden Bewerbung gemäß Anlage 2 gebeten. Danach kann auch entschieden werden, ob das Grundstück geteilt wird. Die weitere Auswertung erfolgt nach dem bestehenden Punkteschema (s. Anlage 3). Der Verkauf erfolgt an den Bewerber mit der höchsten Punktzahl. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Einnahmen Grundstücksverkauf126.800,00 €

(Investiver Haushalt)

Ausgaben Vermessungskostenca. 4.000,00 €

Ausgaben Anschluss Schmutzwasserkanalerfolgt nach tatsächlichem Aufwand

(Ergebnishaushalt)

 

 

Auswirkung für Integration: nein

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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