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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0228/15

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung: Blumlage/Altstadt

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag 33/2015 ist hiermit erledigt.

 

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Sachverhalt:

 

  1. Wie ist derzeit der Sachstand des Projektes und dessen Realisierung

 

Der Investor arbeitet derzeit an dem Entwurf für den Lebensmittelmarkt mit integrierten Wohnungen. Sobald ein, mit der Verwaltung abgestimmter und alle Randbedingungen berücksichtigender Entwurf vorliegt, wird das Bauleitplanverfahren fortgeführt.

 

  1. Berücksichtigt und befördert das uns bisher vorgestellte, favorisierte Konzept der verkehrlichen Erschließung mit einem Kreisverkehrsplatz an der 77-er-Straße die Visionen eines neuen Bades und einer Mehrzweckhalle zwischen dem Straßenzug und der Fuhse?

 

Mit der Errichtung eines Kreisverkehres werden durch die höhere Verkehrskapazität des Kreisverkehrs die genannten Einrichtungen wesentlich besser als derzeit erschlossen. Da sich die Planungen für den Kreisverkehr noch in einer sehr frühen Phase befinden, kann über den genauen Ausbau der Verkehrsanlagen noch nicht informiert werden.

 

  1. Wie stellt sich bei Realisierung des Marktes die Realisierung der Verkehrsanlagen dar bzw. wie sind die zeitlichen Abhängigkeiten der einzelnen Maßnahmen bisher vom Investor vorgesehen?

 

Es ist vom Investor noch kein Ablaufplan für Bauphase der Verkehrsanlagen und der Gebäude vorgelegt worden.

 

  1. Werden zunächst die Verkehrsanlagen hergestellt und dann die Hochbauten?

Um den Baustellenverkehr ohne erhebliche Belastungen des übrigen Verkehrs abzuwickeln, steht diese Option in der Rangfolge weit oben.

 

  1. Ist es richtig, dass nachwievor zur Frage der Kostentragung der maßnahmebedingten Umbauten der öffentlichen Verkehrsanlagen das Verursacherprinzip Anwendung findet oder ist heute schon mit Kostenanteilen, die auf die Stadt zukommen werden, zu rechnen? Wenn ja, in welcher ungefährer Größenordnung und wie ist deren Finanzierung beabsichtigt?

 

Bisher wird bei diesem Bauvorhaben von Seiten der Verwaltung ebenfalls vom Verursacherprinzip ausgegangen. Eine genaue Kostenermittlung kann erst bei fortgeschrittener Planung erfolgen.

 

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Finanzielle Auswirkungen: nein

 

Auswirkung für Integration: nein

 

 

 

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Anlagen

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