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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0233/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Der Landkreis Celle beabsichtigt, in Kürze die Ortsdurchfahrt im Zuge der Kreisstraße 74 zwischen Altencelle und der B 214 neu festzusetzen (siehe Anlage). Hierbei wird die bestehende Ortsdurchfahrt von km 0,740 - km 1,310 auf km 0,004  - km 1,310 verlegt. Durch diesen Lückenschluss erhält die Stadt Celle auch für den Erweiterungsbereich die Zuständigkeit für vorhandene und künftige Erschließungen. Für  die erforderliche Erneuerung der Fahrbahndecke in diesem Bereich erhält die Stadt Celle vom Landkreis Celle eine Einmalzahlung in Höhe von 200.000,00 Euro.

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Anlagen

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