Beschlussvorlage - BV/0377/14-1
Grunddaten
- Betreff:
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KGSt-Prüfauftrag 195: Aufwendungen für die Technologietransferberatung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 04 Beteiligungsmanagement
- Zuständigkeit:
- (Dirk-Ulrich Mende)
- Ziele:
- Sicherung und Schaffung von kommunalen Strukturen für Arbeit und Wirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
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Vorberatung
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07.07.2015
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Die Celler Wirtschaft ist in starkem Maße wissensbasiert. Forschung & Entwicklung nehmen in den großen und mittleren Unternehmen einen bedeutenden Stellenwert in der Geschäftstätigkeit ein. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen sind über eigene Ressourcen häufig nicht oder nur begrenzt in der Lage, Technologietransfer- und Innovationsprozesse auch über die Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen auf den Weg zu bringen.
Zur diesbezüglichen Stärkung der örtlichen Wirtschaft ist die Wirtschaftsförderung der Stadt Celle seit vielen Jahren strategisch und ressourcenmäßig gut aufgestellt, da sie eine Beratung zu Fragestellungen eines Technologietransfers, eines Technologiemarketings und eines Innovationsmanagements anbietet. Die wesentlichen Aufgabenfelder hierbei sind:
- Unternehmen (insbesondere KMU) für das Thema „Innovationen“ und Möglichkeiten des Wissens-/Technologietransfers sensibilisieren
- Konkrete Lösungsansätze bei (technischen) Fragestellungen der Unternehmen anbieten
- Den richtigen Lösungspartner vermitteln (z.B. Hochschule, Forschungseinrichtung, andere Unternehmen)
- Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln bzw. Bearbeitung von Förderanträgen in Zusammenarbeit mit dem Fördermittelberater in der Wirtschaftsförderung
Um diese Aufgaben umzusetzen, wurde bereits 1998 ein Kooperationsvertrag mit einer in diesen Aufgabenstellungen versierten Fachkraft, Herrn Rainer Krispin, bzw. in aktualisierter Vertragsform mit seiner Marketingagentur geschlossen.
Über die wesentlichen Arbeiten und Erfolge aus dieser Tätigkeit wird untenstehend berichtet. Dabei muss betont werden, dass sich die Leistungsbeziehung über die Jahre hinweg nicht ausschließlich auf Technologietransferberatung im engen Sinne beschränkte, sondern die Arbeitsfelder wurden erweitert und umfassten zusätzlich ein Technologiemarketing, Beratung für ein Innovationsmanagement in Unternehmen, technologieorientierte Existenzgründungen, EU-Förderprojekte sowie die Clusterbildung Erdöl/Erdgas/Erdwärme.
Seit 2014 ist im Auftrag des Landkreises Celle das TZEW Transferzentrum Elbe-Weser auch im Stadtgebiet Celle tätig. Das TZEW ergänzt den bislang in Celle praktizierten, forschungs- und entwicklungsorientierten Technologietransferansatz um eine eher niederschwellige Einstiegsberatung zu einzelbetrieblichen Prozessinnovationen. Hier übernimmt Herr Krispin die Vor-Ort-Koordination der Aktivitäten.
Die Verwaltung plädiert dafür, auf eine Technologietransferberatung mit dem oben angesprochenen erweiterten, praxisbezogenen Aufgabenspektrum nicht zu verzichten. Dafür spricht, dass das Wirtschaftsgeschehen immer komplexer wird und Innovationszyklen immer kürzer werden und Kosten an den Beschaffungsmärkten, vor allem bei der Energie, immer weiter steigen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen sind aus Ressourcengründen nicht oder nicht ohne weiteres in der Lage, hier schrittzuhalten und sind daher für Unterstützungsangebote der Wirtschaftsförderung gerne erreichbar.
Zudem wird in der Wirtschaftsförderung für anstehende, vor allem konzeptionelle Aufgaben Bedarf an externem Sachverstand und Kreativpotenzial gesehen. Diese Aufgaben sind:
- Koordinierung der Technologietransferberatung, auch in Zusammenarbeit mit dem Transferzentrum Elbe-Weser, im Stadtgebiet Celle; Kooperationsanbahnung von Celler Unternehmen mit Hochschulen und Universitäten (siehe oben),
- Konzeption und Unterstützung bei der Organisation von Messen und Ausstellungen (GeoTHERM, evtl. Hannover Messe Industrie mit neuem Konzept),
- Umsetzung von Maßnahmen bei der Gewinnung und Sicherung von Fachkräften,
- Prüfung der Realisierbarkeit und Konzeption eines Gründungszentrums,
- Entwicklung von Marketing- und Kommunikationsstrategien für die regionale/überregionale Vermarktung von Gewerbeflächen.
Die Verwaltung möchte daher den Kooperationsvertrag mit Rainer Krispin Marketing Management bis zum Ende seiner Laufzeit zum 31.12.2017 fortführen. Das jährliche Honorar ist auf maximal 30.000,- € inkl. MWSt. festgeschrieben und im Haushalt unter PK 571100.4019000 geplant. Der Vertrag kann so gesteuert werden, dass Leistungen nach Bedarf erbracht werden und das Jahreshonorar daher nicht erreicht wird. In den letzten beiden Jahren wurden so nur etwa 25.000 - 27.000 € abgerechnet. Es wird angesichts der Haushaltssituation der Stadt angestrebt, zu einer neuen Vereinbarung zu gelangen, bei der das Honorar auf 25.000,- € max. festgeschrieben wird. Eine Kündigung der Leistungsbeziehung wäre jeweils bis drei Monate vor Jahresende möglich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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27 kB
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