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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0223/15

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung: Vorwerk

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Stadt Celle „Gewerbegebiet Vorwerk/ Nord“ wird beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:Ortsteil Vorwerk

Entfernung zum Stadtzentrum:         ca. 4,5 km

Größe des Plangebietes:ca. 3,3 ha

geplante Nutzungen:Gewerbegebiet

 

Inhalt der Planung ist die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen und der baulichen Nutzung des Gewerbegebietes. Der Änderungsbereich des Gewerbegebietes wird überwiegend von der Firma Hartmann Valves GmbH genutzt.

 

Die Änderungsplanung soll der Errichtung einer modernen Produktions- und Fertigungshalle für die Oberflächenveredlung von Armaturen der Erdöl- und Erdgasindustrie dienen. Größe, Höhe und Gewicht der gewerblichen Werkprodukte machen den teilweisen Einbau von Kranbahnen innerhalb des Gebäudes erforderlich. Einige Hallenbereiche sollen daher eine Höhe von bis zu 12 m erhalten. Diese Höhe liegt über der im Bebaubauungsplan festgesetzten maximalen Gebäudehöhe von 8,0 m.

Durch die allgemein zunehmenden produktionstechnischen, wirtschaftlichen und sonstigen Anforderungen an moderne Betriebs- und Werkstätten einschließlich ihrer technischen Einbauten steigen ergänzend die Flächen-, Höhen- und Ausnutzungsansprüche der/ des ansässigen Gewerbebetriebe(s). Eine verfahrenstechnisch gebotene Optimierung der Anliefer-, Lager- und Abladevorgänge führt zu dem Erfordernis, die Festsetzungen des Bebauungsplanes unter Berücksichtigung des städtebaulichen Umfeldes anzupassen.

 

Mit der Änderungsplanung einher gehende Eingriffe in die Natur und Umwelt werden vor Ort oder auf externen Flächen kompensiert.

 

Im Flächennutzungsplan der Stadt Celle ist der Änderungsbereich als gewerbliche Baufläche dargestellt. Die Änderung des Bebauungsplanes ist aus dieser Darstellung entwickelbar.

 

Die Anhörung des Ortsrates Vorwerk wird gemäß § 94 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) im Verlauf des Planverfahrens rechtzeitig vor dem Satzungsbeschluss erfolgen.

 

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Finanzielle Auswirkungen: Keine.

Kosten werden vom Investor getragen.

 

 

Auswirkung für Integration: -

 

 

 

 

 

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Anlagen

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