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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0272/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Der Oberbürgermeister hat am 24.08.2015 im Rahmen einer Eilentscheidung gem. § 89 in Verbindung mit § 117 NKomVG die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 55.0000 € für die laufende Maßnahme Ausbau Münzstraße im Hehlentor (538100/7872439 Kanalbau und 541000/7872062 Straßenbau) genehmigt. Das Einvernehmen wurde gem. § 89 NKomVG hergestellt.

 

Die Deckung erfolgt aus der abgeschlossenen Maßnahme Erneuerung eines Zentratspeicherbeckens (538150/7872439)

 

Hierüber wird der Rat gem. § 89 Satz 3 NKomVG unterrichtet.

 

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