Beschlussvorlage - BV/0258/15
Grunddaten
- Betreff:
-
Parkraumbewirtschaftung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32 Allgemeine Ordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Vorberatung
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17.09.2015
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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24.09.2015
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:
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Beschlussvorschlag:
zu 1.:
Der Antrag ist erledigt.
zu 1.1:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Celler Parkbetrieben GmbH in Verkaufsverhandlungen einzutreten und im Rahmen der Verkehrslenkung auch auf finanziell attraktive Pendlerparkplätze hinzuwirken.
zu 2.:
Der Antrag auf Erhöhung der Parkgebühren ist erledigt.
zu 2.1:
Der Antrag ist erledigt.
zu 3.:
Die Verwaltung wird beauftragt, das notwendige Investitionsvolumen für eine Bewirtschaftung der städtischen Parkflächen vor dem Neuen Rathaus, der Parkflächen vor dem Jugend- und Sozialamt (mit Ausnahme der Schotterfläche) sowie für eine Ertüchtigung der Schrankenanlage in der Kanzleistraße für eine Veranschlagung im Haushalt zu ermitteln und im VA zur endgültigen Beschlussfassung vorzustellen.
zu 4.:
Die im Integrierten Verkehrskonzept genannten Hauptaufgaben sind umzusetzen
Sachverhalt:
Der Rat hat die Verwaltung mit den Entscheidungen zur Prüfliste 1 Ziffn. 182, 183 und 246 sowie zur Prüfliste 3 Ziffn. 243, 244 und 245 sowie mit den politischen Anträgen Nrn. 107/2012, 82/2013 sowie 46/2014 umfassende Arbeitsaufträge erteilt. Weiterhin wird auf die Beschlussvorlage 0176/2014 verwiesen.
Ein Teil der Abarbeitung ist in der Anlage ausführlich dargestellt und wird im Folgenden jeweils kurz zusammengefasst und mit einer Beschlussempfehlung versehen. Das integrierte Parkraumkonzept der Freien Planungsgruppe Berlin ist in der Fachausschusssitzung am 08.07.2015 beraten und abgestimmt worden. Entsprechende Querverweise finden sich in dieser Beschlussvorlage zu den speziellen Themen wieder.
- Harmonisierung der Parkraumbewirtschaftung
Eine Ausgliederung der Überwachung des ruhenden Verkehrs an die privatrechtliche Tochtergesellschaft Celler Parkbetriebe GmbH ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich und von der CPB auch nicht gewünscht. Eine Betreuung der Parkscheinautomaten im Stadtgebiet ist ebenfalls dort nicht von Interesse und erscheint auch wegen des geringen Aufwandes als nicht wirtschaftlich.
- Betrachtung der öffentlich-rechtlich bewirtschafteten Parkpaletten Langensalzaplatz und Maschplatz
Als Abrundung des Portfolios der Celler Parkbetriebe GmbH wäre ein Übergang der beiden Parkpaletten als privatrechtliche Lösung möglich. Um den städtischen Ergebnishaushalt nicht um die dann anfallenden Parkgebühreneinnahmen zu verschlechtern, sollten zusätzlich zu den liegenschaftlichen Verhandlungen finanzielle Ausgleichsforderungen gestellt werden. Weiterhin ist in dem Zusammenhang der anstehende notwendige investive Instandsetzungsaufwand zu betrachten.
Im integrierten Parkraumkonzept der Freien Planungsgruppe Berlin wird auf den Seiten 22 ff. (Mängelanalyse) auf die Auslastungssituation der beiden öffentlichen Stellplätze eingegangen. Im Kontext der möglichen Auslastungserhöhungen in den Parkhäusern in der Innenstadt sowie in der Park and Ride Anlage am Bahnhof sollen für die Pendler attraktivere und für die Celler Parkbetriebe wirtschaftliche Angebote erarbeitet werden. Der Schotterparkplatz am Güterbahnhof wäre in die verkehrsplanerischen Überlegungen einzubeziehen.
- Betrachtung der öffentlich-rechtlich bewirtschafteten Parkpaletten Langensalzaplatz und Maschplatz
- Parkgebührenerhöhung bzw. Ausweitung des kostenpflichtigen Parkraums aus rein fiskalischen Gründen
Rein fiskalische Gründe (Haushaltskonsilidierung) können keine Grundlage sein, da die Gebühren dann einer Parksteuer gleichkämen, für die keine Rechtsgrundlage gegeben ist. Im Übrigen wird auf die Beschlussvorlage 0259/15 „Änderung der Parkgebührenordnung“ hingewiesen. Die Freie Planungsgruppe Berlin beurteilt die Parkraumbewirtschaftung in ihrer jetzigen Ausformung als sinnvoll, regt aber eine sukzessive bedarfsgerechte Erweiterung an (S. 37). Dies wird von der Verwaltung durchgeführt. Dass die Gebührenhöhe im Gebiet der Stadt Celle derzeit ausgeschöpft ist, wurde von der FPB ebenfalls bestätigt.
2.1. Bericht aufgrund eines VA-Erweiterungsauftrages zur Parkraumbewirtschaftung im Bereich Neustadt
Die Notwendigkeit einer Änderung der momentanen Bewirtschaftungsform im Bereich Neustadt vorzunehmen wird zusammenfassend nicht gesehen.
- Kostenpflichtige Bewirtschaftung der städtischen Privatparkplätze
Die Bewirtschaftung der städtischen Privatparkplätze vor dem Neuen Rathaus, dem Jugend- und Sozialamt sowie in der Kanzleistraße ist privatrechtlich möglich und wird in der Kanzleistraße z. T. schon so umgesetzt. Die geschätzten Investitionsvolumina und die geschätzten Einnahmemöglichkeiten sind umfassend dargestellt und stellen die Wirtschaftlichkeit einer solchen Entscheidung dar. Parallel im Zuge einer Umsetzung müsste ein Tarifmodell entwickelt und eine Dienstvereinbarung mit dem Personalrat abgeschlossen werden.
- Umsetzung Integriertes Parkraumkonzept
Aus dem in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und technische Dienste am 08.07.2015 erörtertem Integrierten Parkraumkonzept der Freien Planungsgruppe Berlin ergeben sich u.a. folgende umzusetzende Hauptaufgaben:
- anforderungsgerechte Stellplätze schaffen
- Überarbeitung und Anpassung des Parkleitsystems
- Förderung eines nachhaltigen Pendlerverkehrs
Die Verwaltung wird mit der entsprechenden Umsetzung beauftragt.
Finanzielle Auswirkungen: sind in der Anlage dargestellt und begründet; sie müssen je nach Beschlusslage dezidierter ausgearbeitet werden, um den Anforderungen der Haushaltsveranschlagungsgrundsätze zu genügen. Eine Umsetzung wäre frühestens im 2. Halbjahr 2016 möglich.
Mittelbereitstellung:
Im Ergebnishaushalt:
Im investiven Finanzhaushalt:
Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung
in Höhe vonEuro.
Auswirkung für Integration:
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( Stephan Kassel )
Stadtrat
Mitzeichnung/Stellungnahme:
( X ) StR Ibzw. FD 20
( X) StR IVbzw. FD 66
( X ) OB
Hinweis:
Das Gesamtkonzept (Teil 1 Parkraumbewirtschaftung und Teil 2 Änderung der Parkgebührenordnung), auf dem u.a. diese Vorlage beruht, wurde jeweils zusammen mit StR II dem OB am 06.11.2014, StR I am 22.04.2015 und StR IV am 26.05.2015 vorgestellt. Das Integrierte Parkraumkonzept der Freien Planungsgruppe Berlin wurde in der Fachausschusssitzung am 08.07.2015 behandelt und gilt damit als abgestimmt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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45 kB
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3,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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28,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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26,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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112,7 kB
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6
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(wie Dokument)
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89,5 kB
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