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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0259/15

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

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Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat beschließt die Änderung der Parkgebührenordnung.
  2. Die weiteren inhaltlichen Vorschläge aus der Vorlage werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

 

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Sachverhalt:

 

Diese Vorlage bezieht sich auf die Ziff. 244 der HSK Liste 3, korrespondiert mit der Beschlussvorlage Nr. BV/0176/14 sowie in der intensiven rechtlichen Auseinandersetzung mit der Anlage zur Beschlussvorlage Nr. BV/0258/15 – Parkraumbewirtschaftung.

 

Die Verwaltung hat sich mit dem Anliegen, die Parkgebühren zu erhöhen, auseinandergesetzt. Eine Gebührenerhöhung aus ausschließlich fiskalischen Gründen zur Verbesserung des Gesamthaushaltes der Stadt Celle wäre rechtswidrig. Die Gebührenhöhe ist aus Sicht der Verwaltung unter verkehrsregelnden Gesichtspunkten derzeit voll ausgeschöpft. Dies wird auch in dem integrierten Parkraumkonzept der Freien Planungsgruppe Berlin – erläutert im letzten Fachausschuss – bestätigt.

 

Im Vergleich zu anderen Städten in Niedersachsen liegen die Parkgebühren in Celle schon mit an der Spitze. Die nachfolgende Tabelle verdeutlicht dies. Die einzelnen Tarife sind auf einen vergleichbaren Maßstab umgerechnet worden.

 

 

 

 

 

 

 

Zur Weiterentwicklung der Parkraumbewirtschaftung werden die nachfolgenden Überlegungen das politische Ziel einer Erhöhung der Einnahmen ebenso tragen.

 

Harmonisierung und Ausweitung der gebührenpflichtigen Zeiträume

 

Die Endzeit der Gebührenerhebung liegt momentan montags – freitags bei 18:00 Uhr und samstags bei 16:00 Uhr. Diese Zeiten stammen noch aus der Zeit vor der weitreichenden Liberalisierung des Nds. Ladenschlussgesetzes. Die Geschäfte hatten damals kürzere Öffnungszeiten. Heute sind vor allem die größeren von Montag – Samstag auch bis 19:00 Uhr offen und z. T. darüber hinaus. Der Parkbedarf hat sich entsprechend angepasst. Die Verwaltung strebt auch wegen der einfacheren Verständlichkeit eine Vereinheitlichung an. Präferiert wird hier für die Zone I die einheitliche Regelung werktags 09:00 Uhr – 19:00 Uhr. Die Mehreinnahmen sind im Voraus schwer abschätzbar, aber für einen evtl. Nachtragshaushalt im Jahre 2016 aus den ersten Monatsergebnissen hochrechenbar.

 

Räumliche Ausdehnung

 

Ein auftretender erhöhter Parkdruck ist in der Trift von der Mühlenstraße bis zur Speicherstraße festzustellen. Hier könnten 12 bis 14 Parkplätze der Gebührenpflicht zugeordnet werden. Darüber hinaus wäre die Speicherstraße selbst bis zur Einmündung in die Guizettistraße wegen der hohen Frequenz bei der Landkreisverwaltung zu betrachten.

 

Außerdem sollte aufgrund des zugenommenen Parkdrucks in der Blumlage über eine Erhebung in einem Bereich nachgedacht werden. Vorstellbar ist hier ein Bereich von der Innenstadt kommend ab der Einmündung Herzog-Ernst-Ring bis zur Straße Am alten Apothekergarten. Dieses könnte zu einer Verdrängung auf die restlichen Flächen führen und damit den bewohnerparkberechtigten Anliegern Probleme bereiten. Um dies zu verhindern, wäre eine räumlich umfassende Einrichtung der Gebührenpflicht notwendig.

Zusammenfassend empfiehlt die Verwaltung die räumliche Ausdehnung der Parkgebührenpflicht in den genannten Straßenzügen.

 

 

Erweiterung für bisher gebührenfreie Fahrzeugarten

 

Motorisierte Zweiräder sind  von der Gebührenpflicht auf den für sie ausgewiesenen Flächen derzeit befreit. Auch wenn sie weniger Platz benötigen, so könnte über eine Gebührenerhebung nachgedacht werden bzw. diese Parkflächen in Parkflächen ohne Beschränkung der Fahrzeugart umgewandelt und damit in die allgemeine Parkregelung integriert werden. Es gibt seit geraumer Zeit Lösungen im Zubehörhandel, die es speziell Motorradfahrern ermöglicht, Parktickets ordnungsgemäß an ihre Maschinen auszulegen. Die Verwaltung empfiehlt diese Maßnahme.

 

Parkbewirtschaftungszone

 

Wenn die Ausschüsse und der Rat die Anpassung der gebührenpflichtigen Zeiten beschließen, würde die Verwaltung die Gelegenheit nutzen, die Straßenstümpfe Stechbahn und Markt sowie die Blumlage als Parkraumbewirtschaftungszone ausschildern. Dies würde die Beschilderung vor Ort deutlich reduzieren und mittelfristig Kosten für Erneuerungen etc. einsparen. Ein Probeversuch, der seit geraumer Zeit in der Magnusstraße läuft, wird als positiv bewertet.

 

Fazit:

Die o. g. Maßnahmen können von der Verwaltung mit relativ geringen Kosten z. B. für Umbeschilderungen umgesetzt werden. Investitionen in 2 Parkscheinautomaten sind für 2016 bereits vorgesehen. Darüber hinaus amortisieren sich erfahrungsgemäß Parkscheinautomaten innerhalb von max. eines halben Jahres. Die Umprogrammierung der Parkscheinautomaten etc. wird von FD 32 selbst durchgeführt und verursacht keine Mehrkosten. Die Dienstpläne der Mitarbeiter zur Überwachung des ruhenden Verkehrs werden entsprechend angepasst. Ein Personalmehraufwand entstünde dadurch nicht.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen für die o.g. räumliche Ausweitung:

 

Mittelbereitstellung:

 

im Ergebnishaushalt: Mehreinnahmen für 2016 ca. 49.600 €; ab 2017 jährl. ca. 74.400€

im investiven Finanzhaushalt: Beschaffung von 2 Parkscheinautomaten insges.16.000€

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung in Höhe von                             Euro.

 

 

 

 

Auswirkung für Integration:

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( Stephan Kassel)

Stadtrat

 

 

Mitzeichnung/Stellungnahme:

 

( X ) StR I

 

( X)  StR IV

 

( X ) OB

 

 

 

Hinweis:

Das Gesamtkonzept (Teil 1 Parkraumbewirtschaftung und Teil 2 Änderung der Parkgebührenordnung), auf dem u.a. diese Vorlage beruht, wurde jeweils zusammen mit StR II dem OB am 06.11.2014, StR I am  22.04.2015 und StR IV am 26.05.2015 vorgestellt. Das Integrierte Parkraumkonzept der Freien Planungsgruppe Berlin wurde in der Fachausschusssitzung am 08.07.2015 behandelt und gilt damit als abgestimmt.

 

 

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Anlagen

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