Beschlussvorlage - BV/0285/15
Grunddaten
- Betreff:
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Projekt Schlussstrich
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Dezernat II
- Zuständigkeit:
- (Stephan Kassel)
- Ziele:
- Hilfe in schwierigen Lebenssituationen bereitstellen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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30.09.2015
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Sachverhalt:
Gem. § 52 Abs. 2 SGB VIII hat das Jugendamt im Rahmen der Mitwirkung im Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz zu prüfen, ob für den angeklagten Jugendlichen oder jungen Volljährigen Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen. Zu diesen Leistungen gehört aufgrund vertraglicher Grundlage seit 1995 das Projekt Ambulante Betreuung (PAB), das auf der Grundlage richterlicher Weisungen sozialpädagogische Hilfestellung gibt. Durchgeführt wird das Projekt gemeinsam für Stadt und Landkreis Celle durch das Albert-Schweitzer-Familienwerk (ASFW). Die Gesamtkosten werden sich 2016 auf 145.570 € belaufen. Der kommunale Anteil von Stadt Celle und Landkreis beträgt 2016 demnach 50.584 €.
Seit einigen Jahren führte das ASFW in Kooperation mit der Berufsgruppe gegen sexuelle Gewalt an Kindern „Brennessel e. V.“ das Projekt „Schlussstrich“ durch. Dieses Projekt beschäftigt sich mit Jugendlichen und jungen Heranwachsenden, die durch sexuelle Übergriffe gegenüber Jüngeren oder Gleichaltrigen auffällig, bzw. straffällig geworden sind. Die Zuweisung zu dieser Gruppe von 8 Teilnehmern kann durch richterliche Weisung, Staatsanwaltschaft oder Jugendhilfe erfolgen.
Die spezielle Betreuung dieses Klientels konnte durch das PAB in der Vergangenheit nicht geleistet werden.
Das Projekt „Schlussstrich“ wurde von dem Verein „Brennessel - Berufsgruppe gegen sexuelle Gewalt an Kindern“ finanziert. Nachdem sich das Projekt etabliert hatte, war dem Verein „Brennessel“ eine längerfristige Förderung nicht mehr möglich. Auf Antrag des ASFW war das Land Niedersachsen bereit, 50 % der Kosten des Projektes zu übernehmen, wenn Stadt und Landkreis kurzfristig ihre Zustimmung geben würden, den Rest zu finanzieren. Die Zustimmung erfolgte nach Rücksprache mit dem Landkreis und interner Absprache, so dass ab 1.10.2014 wöchentlich 5 Std. durch das Land und jeweils 2,5 Std. durch die Stadt Celle zu finanzieren sind. Die Kosten der Stadt belaufen sich auf ca. 2.700 € jährlich.
Das RPA rügte die Behandlung der Sache als Geschäft der laufenden Verwaltung und bat um eine Entscheidung des JHA, da es sich hier um einen Zuschuss handele, der vom Ausschuss zu beschließen sei.
Es wird somit gebeten, die Finanzierung des Projektanteils in Höhe von ca. 2.700 € der Stadt Celle zu beschließen. Im Jahr 2015 kann die Summe durch Reduzierungen im Etat der Jugendgerichtshilfe an anderer Stelle ausgeglichen werden. Ähnliches ist für 2016 zu erwarten.
Der Maßnahmeerfolg und die mit der Maßnahme zu kompensierenden anderweitigen Ansprüche auf Hilfen zur Erziehung reichen weit über den hier in Rede stehenden Betrag hinaus, zumal es hier um die Bearbeitung eines in der gesellschaftlichen Wahrnehmung äußerst sensiblen Bereiches geht, für den bisher entsprechende Angebote nicht zur Verfügung standen.
