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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0292/15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Kooperationsvertrag mit der Jugendwerkstatt (siehe Anlage) unter Einbeziehung des Café Amboss und der bisherigen Anteilsfinanzierungen werden bis zum 31.03.2018 verlängert. Die maximale Förderung liegt in den Jahren 2015 bis 2018 bei maximal 179.000 Euro im Jahr. Haushaltsmittel werden unter dem Produkt Jugendsozialarbeit auf Grundlage des Finanzierungsplanes bereitgestellt.

 

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Sachverhalt:

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 17.09.2013 beschlossen, die Jugendwerkstatt und das Café Amboss bis 30.06.2015 (bedingt durch den Förderungszeitraum für Jugendwerkstätten) bei anteiliger Förderung durch die Agentur für Arbeit zu unterstützen.

Die Förderung erfolgte auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages zwischen der Stadt Celle und der Jugendwerkstatt in der Fassung aus dem Jahr 2013. Danach trägt die Stadt Celle die notwendigen Sachkosten, die nicht von der Agentur für Arbeit und vom Land Niedersachsen nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu den Ausgaben von Werkstätten im Rahmen der Jugendsozialarbeit“ (EU Mittel) getragen werden.

 

Im anliegenden Vertrag hat die Stadt ihre Fördermittel auf maximal 179.000 Euro festgelegt. In den vergangenen Jahren hat die Agentur für Arbeit zwischen 83.000 Euro und ca. 90.000 Euro an Fördermitteln übernommen, aus dem „Europäischen Sozialfond“(EFS) kamen maximal 165.000 Euro.

 

Ab dem 01.07.2015 bis zum 31.03.2018 wird die Förderung aus EFS und Landesmitteln weiterhin 165.000 Euro betragen. Die Agentur für Arbeit hat für das Jahr 2015 eine Förderung in Höhe von 95.429,76 Euro zugesagt. Laut Wirtschaftsplan für 2015 ist mit einem städtischen Zuschuss von ca. 80.000 Euro zu rechnen.

 

Die Jugendwerkstatt bittet darum, den Kooperationsvertrag für den Zeitraum von 01.07.2015 bis zum 31.03.2018 unter Einbeziehung des Café Amboss zu verlängern.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Mittelbereitstellung:

 

Im Ergebnishaushalt: Produktkonto 363500 / 4318160 (Ansatz: 65.000 Euro)

Im investiven Finanzhaushalt: ./.

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

in Höhe vonEuro.

 

 

Mitzeichnung/Stellungnahme:

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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