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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0230/15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt:

 

a) den konsolidierten Gesamtabschluss 2012 der Stadt Celle nach § 129 Abs.1 NKomVG

b) die Entlastung des Oberbürgermeisters nach § 129 Abs.1 NKomVG

 

 

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Sachverhalt:

 

Die Vollständigkeit und Richtigkeit des konsolidierten Gesamtabschlusses 2012 wurde durch den Oberbürgermeister am 02.04.2014  gem. § 129 Abs. 1 S. 2 NKomVG festgestellt. Eine erste Fassung des konsolidierten Gesamtabschlusses wurde am 16.04.2014 mit allen Anlagen einschließlich des Konsolidierungsberichtes dem Rechnungsprüfungsamt zugeleitet. Nach Abstimmung der im Rahmen der Prüfung festgestellten Sachverhalte konnte die endgültige Fassung am 09.06.2015 vorgelegt werden.

 

Dieser Zeitablauf entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben, nach denen der konsolidierte Gesamtabschluss innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen ist. Die entstandenen Verzögerungen sind der Tatsache geschuldet, dass die Aufstellung des Abschlusses erstmalig erfolgte und dabei ein erhöhter Klärungs- und Abstimmungsbedarf bestand. Die Verwaltung strebt an, die Abschlüsse der Folgejahre zeitgerechter vorzulegen.

 

Einzelheiten zu den Inhalten sind der Anlage zu entnehmen. Für die Zusammenfassung wird auf Seite 29 verwiesen.

 

Im Schlussbericht, der auf der Grundlage von § 156 Abs. 3 NKomVG erstellt wurde, stellt das Rechnungsprüfungsamt die Ergebnisse seiner Prüfung zusammenfassend wie folgt dar:

 

„Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Nach unserer Beurteilung, aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse, entspricht der konsolidierte Gesamtabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz und Ertragslage des Konzerns Stadt Celle. Der Konsolidierungsbericht steht im Einklang mit dem konsolidierten Gesamtabschluss und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns Stadt Celle. Die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung sind zutreffend dargestellt.“

 

 

Der Rat beschließt gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i. V. m. § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG über den konsolidierten Gesamtabschluss und die Entlastung des Oberbürgermeisters.

 

Das Jahr 2012 schließt mit dem nachstehenden Gesamtjahresfehlbetrag ab:

 

im ordentlichen Gesamtergebnis mit-6.804.600,91 €  (davon Stadt Celle -7.996.455,90 €)

 

im außerordentlichen Gesamtergebnis1.151.786,86 € (davon Stadt Celle  1.093.948,45 €)                           

 

Jahresergebnis-5.652.814,05 € (davon Stadt Celle -6.902.507,45 €)

 

 

Der konsolidierte Gesamtabschluss wird den Gremien erstmalig vorgelegt. Aufgrund der Komplexität des Sachverhaltes soll den Gremien durch die frühzeitige Einbringung Gelegenheit gegeben werden, sich mit den Unterlagen eingehend auseinanderzusetzen. Die Verwaltung wird in den Sitzungen nach der Sommerpause dazu weiterführende Erläuterungen vortragen und sich ergebende Fragen beantworten. 

 

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Anlagen

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