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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0268/15

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, dass die in § 4 der Straßenreinigungsgebührensatzung genannten Gebührensätze, die seit dem 01.01.2014 für die Reinigungsklassen I – III gelten, unverändert für 2016 weiter gültig bleiben.

 

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Sachverhalt:

Auf Grundlage der beigefügten Gebührenbedarfsrechnung 2016 empfiehlt die Verwaltung im Sinne einer Gebührenkontinuität unter Einhaltung kostendeckender Gebühren, die Straßen-reinigungsgebühr je Frontmeter in den Reinigungsklassen I – III unverändert zu belassen.

Basis für die Berechnung der Gebühren ist das Ergebnis der Betriebsabrechnung 2014.

 

Das Jahr 2014 schloss mit einem Überschuss in Höhe von 147.503 € ab. Davon sollen 105.000 € gebührenmindernd für 2016 berücksichtigt werden.

 

Die Berechnung der durchschnittlichen Winterdienstkosten im 10-Jahres-Schnitt betragen nach Kalkulation für 2016 insgesamt 531.000 €.

 

Der Gebührenbedarfsrechnung für 2016 liegen kalkulierte Personalkostensteigerungen (2015 = 2,50 % und 2016 = 2,50 %) zu Grunde.

Bei den Sachkosten wurde eine Steigerung von 0,50 % für 2015 und von 1,80 % für 2016 berechnet.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Bei der Straßenreinigung handelt es sich um eine gebührenfinanzierte Einrichtung.

 

 

 

 

 

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Anlagen

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