Beschlussvorlage - BV/0268/15
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung der Stadt Celle vom 02.11.1995 in der Fassung der Änderung vom 27.11.2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Grün- und Friedhofsbetrieb
- Zuständigkeit:
- (Stephan Kassel)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Vorberatung
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17.09.2015
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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24.09.2015
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:
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Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, dass die in § 4 der Straßenreinigungsgebührensatzung genannten Gebührensätze, die seit dem 01.01.2014 für die Reinigungsklassen I – III gelten, unverändert für 2016 weiter gültig bleiben.
Sachverhalt:
Auf Grundlage der beigefügten Gebührenbedarfsrechnung 2016 empfiehlt die Verwaltung im Sinne einer Gebührenkontinuität unter Einhaltung kostendeckender Gebühren, die Straßen-reinigungsgebühr je Frontmeter in den Reinigungsklassen I – III unverändert zu belassen.
Basis für die Berechnung der Gebühren ist das Ergebnis der Betriebsabrechnung 2014.
Das Jahr 2014 schloss mit einem Überschuss in Höhe von 147.503 € ab. Davon sollen 105.000 € gebührenmindernd für 2016 berücksichtigt werden.
Die Berechnung der durchschnittlichen Winterdienstkosten im 10-Jahres-Schnitt betragen nach Kalkulation für 2016 insgesamt 531.000 €.
Der Gebührenbedarfsrechnung für 2016 liegen kalkulierte Personalkostensteigerungen (2015 = 2,50 % und 2016 = 2,50 %) zu Grunde.
Bei den Sachkosten wurde eine Steigerung von 0,50 % für 2015 und von 1,80 % für 2016 berechnet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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80,8 kB
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