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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0275/15

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die als Anlage 3 beigefügte Satzung zur Änderung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Celle.

 

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Sachverhalt:

Aufgrund der Ergebnisse der Betriebsabrechnung 2014 wird vorgeschlagen, die Gebühren für die Abwasserbeseitigung für 2016 anzupassen. Gem. § 5 des Nds. Kommunal-abgabengesetzes sind für die kostenrechnenden Einrichtungen der Stadt Celle kostendeckende Gebühren zu erheben. Die Gebührenbedarfsrechnung für 2016 ist als Anlage 1 beigefügt.

Zur besseren Übersicht der Veränderungen bei den Gebühren wird auf die Anlage 2 verwiesen.

 

Der Gebührenbedarfsberechnung für 2016 liegen kalkulierte Personalkostensteigerungen (2015 = 2,50 % und 2016 = 2,50 %) zu Grunde.

Bei den Sachkosten ist eine Steigerung von 0,50 % für 2015 und von 1,80 % für 2016 kalkuliert worden.

 

Die Einführung der Niederschlagswassergebühr ist mit Versenden der Erhebungsbögen gestartet. Nach gründlicher Kalkulation ist für jeden Quadratmeter abflusswirksame Fläche die Abwassergebühr für Niederschlagswasser für 2015 auf 0,76 €/m² festgelegt worden.

Dieser Betrag soll auch für 2016 weiter fort gelten, da neue Berechnungsgrundlagen noch nicht vorliegen.

Das Jahr 2014 schloss beim Schmutzwasser mit einem Überschuss in Höhe von 458.859,00 € ab. Davon soll ein Betrag in Höhe von 118.859,00 € in die Kalkulation 2016 einfließen.

Der in den vergangenen Jahren deutlich gesunkene Frischwasserverbrauch wird für 2016 auf dem Niveau von 2014 erwartet, der im Vergleich zu 2013 nur leicht zurückgegangen ist.

 

Es wird empfohlen, die Abwassergebühr für Schmutzwasser bei 2,83 €/m³ zu belassen.

 

Bei den Fett- und Stärkeabscheidern ist der Entsorgungsaufwand in die Grundgebühr je Anfahrt integriert. Für 2016 kann die Gebühr pauschal je Anfahrt sowohl innerhalb als auch außerhalb der Regelarbeitszeit auf das Niveau von 2014 gesenkt werden.

 

Die Entsorgungsgebühren je angefangener 0,5 Kubikmeter sind bei den Kleinkläranlagen innerhalb und auch außerhalb der Regelarbeitszeit anzuheben.

 

Der Dienstleistungsstundensatz bei Einsatz der Kombi-Reinigungsfahrzeuge mit Bedienung kann innerhalb und auch außerhalb der Regelarbeitszeit leicht gesenkt werden.

 

Die Entwässerungsbeiträge (Flächenbeiträge an die Schmutz- und Regenwasser-kanalisation) können unverändert beibehalten bleiben.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Mit Einführung der Niederschlagswassergebühr wird eine höhere Beitragsgerechtigkeit bewirkt und die Finanzsituation der Stadt verbessert.

 

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Anlagen

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