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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0297/15

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung: Groß Hehlen, Scheuen und Hustedt

 

 

Bisheriges Verfahren:

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB hat vom 25.11.2013 bis zum 17.12.2013 stattgefunden. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Der Ortsrat „Groß Hehlen, Scheuen, Hustedt“ ist in seiner Sitzung am 07.11.2013 über das Konzept zur Frühzeitigen Beteiligung informiert und gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG in seiner Sitzung am 07.07.2015 bezüglich dieses Bauleitplanverfahrens angehört worden.

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 5 Sch und die zugehörige Begründung inklusive der des Umweltberichtes sowie der schalltechnischen Untersuchung, des artenschutzrechtlichen Gutachtens und der bis dahin eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen haben in der Zeit vom 28.07.2015 bis zum 04.09.2015 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 28.07.2015 bis zum 04.09.2015.

Die aus den Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen relevanten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der als Anlage beigefügten Tabelle jeweils zusammengefasst und mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie mit einer Beschlussempfehlung versehen.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahmen, die zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 Sch der Stadt Celle sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:

-       Der Stellungnahme des Zweckverbands Abfallwirtschaft Celle, mit Schreiben vom 27.08.2015 wird entsprochen.

-       Der Stellungnahme der Niedersächsischen Landesforsten, Forstamt Fuhrberg, mit Schreiben vom 02.09.2015 und des Landkreises Celle, mit Schreiben vom 03.09.2015 wird teilweise entsprochen.

-       Der Stellungnahme der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Verden, mit Schreiben vom 17.12.2013 und 14.08.2015 und den Rechtsanwälten Dr. Klausing und Klein aus Hannover, mit Schreiben vom 27.08.2015 wird nicht entsprochen.

-       Der Stellungnahme des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, mit Schreiben vom 28.07.2015 und der Deutschen Telekom Technik GmbH, mit Schreiben vom 05.08.2015 und 10.12.2013 wird als Hinweis zur Kenntnis genommen.

Der Bebauungsplan Nr. 5 Sch der Stadt Celle „Sondergebiet NABK“ wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) sowie die zugehörige Begründung beschlossen.

 

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:nordöstlich des Ortsteils Scheuen

Entfernung zum Stadtzentrum:rd. 7.000 m (Stadtkirche)

Größe des Plangebietes:ca. 81,25 ha

geplante Nutzungen:Sondergebiet „Ausbildungs- und Übungsgelände für den Brand- und Katastrophenschutz“

 

Das ehemalige Gelände der Freiherr-von-Fritsch-Kaserne soll als neuer Standort der NABK zukunftsfähig ausgebaut werden. Diese bereits teilversiegelte Konversionsfläche bietet ideale Voraussetzungen, hier einen modernen, spezialisierten und bedarfsgerechten Lehr- und Übungsbetrieb zu etablieren. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5 Sch sollen die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen werden, das ehemals militärisch genutzte Areal als Übungs- und Ausbildungsgelände für die NABK nach zu nutzen. Der Bebauungsplan Nr. 5 Sch der Stadt Celle soll daher ein Sondergebiet „Übungs- und Ausbildungsgelände für Brand- und Katastrophenschutz“ festsetzen.

Es werden durch die Nutzung zum Teil naturnahe Grünflächen und Waldflächen überplant, die forst- und naturschutz-rechtlich innerhalb des Plangebietes ausgeglichen werden. Hierfür können Flächen entsiegelt, Waldflächen ersatzaufgeforstet und Grünflächen ökologisch aufgewertet werden. Diese Flächen werden als Grün- und Waldflächen sowie als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt und somit nachhaltig gesichert. Für die drei artenschutzrechtlich bedrohten Tierarten Kammmolch, Zauneidechse und Wendehals sind Artenschutzmaßnahmen entwickelt worden, so dass ein Verbleib der Tiere innerhalb des Plangebietes sichergestellt werden kann.

Durch den künftigen Ausbildungs- und Übungsbetrieb auf dem Gelände sowie den vorhabeninduzierten Verkehr im öffentlichen Verkehrsraum und auf den Bahngleisen werden Geräuschemissionen mit Rückwirkung auf die Nachbarschaft verursacht. In der Nachbarschaft des Plangebietes befinden sich zudem eine private Schießsportanlage und eine Schießanlage der Bundeswehr sowie der Flugplatz Celle-Arloh. Von diesen Einrichtungen werden Geräuschemissionen hervorgerufen, die auf das Plangebiet von außen einwirken. Damit durch die bereits vorhandenen Geräuschimmissionen (Schießanlagen) und die künftigen Geräuschimmissionen im Plangebiet die Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) an schützenswerten Nutzungen in der Umgebung eingehalten werden, erfolgt für die Flächen im Bebauungsplan eine Geräuschkontingentierung.

Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Celle (letzte Änderung 07.03.2012) stellt für den überwiegenden Teil des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Sonderbaufläche Militär“ dar. Lediglich eine dreieckige Fläche im Osten des Geltungsbereiches ist als „Waldfläche“ sowie im Südwesten die Trasse der Bahn als „Bahnanlage“ dargestellt. Nachrichtlich übernommen wurde im FNP die Schutzzone IIIA des Wasserschutzgebietes Garßen, in der sich das gesamte Plangebiet befindet.

Im Parallelverfahren zum Bebauungsplan wird der Flächennutzungsplan entsprechend den planerischen Zielstellungen angepasst. Ziel der Flächennutzungsplanänderung Nr. 85 ist die Darstellung der Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Brand- und Katastrophenschutz“. Der Bebauungsplan ist somit gemäß § 8 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und entspricht der in ihm dargestellten beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung für diesen Teilbereich des Stadtgebietes.

 

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Finanzielle Auswirkungen: nein

 

Auswirkung für Integration: nein

 

 

 

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