Beschlussvorlage - BV/0294/15
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen für einen Personalkostenzuschuss an die Leuphana Universität Lüneburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung
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Vorberatung
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16.09.2015
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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24.09.2015
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Sachverhalt:
Mit der Aufgabe der militärischen Nutzung der Kaserne an der Hohen Wende durch die britischen Streitkräfte 2012 trat die Stadt zusammen mit der Eigentümerin der Anlage, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in Gespräche zur Nachnutzungsplanung im Zuge der Militärkonversion ein.
Seit längerem bemüht sich die Stadt Celle um die Etablierung eines Hochschulstandortes. Im Rahmen der landesweiten regionalen Handlungsstrategien und insbesondere der regionalen Handlungsstrategie Lüneburg zur neuen EU-Förderperiode wurde zusammen mit der Leuphana Universität Lüneburg ein Projektvorschlag mit der Zielstellung Hochschulstandort für Celle konkretisiert. Nach der zustimmenden Kenntnisnahme der regionalen Handlungsstrategie durch die Landesregierung wird die Stadt Celle die Möglichkeit ergreifen, auf dem Areal der Kaserne an der Hohen Wende einen Hochschulstandort zu etablieren (s. Vorlage BV 134/15).
Die Kooperation mit Leuphana Universität Lüneburg tritt in die konkrete Phase der Antragstellung für EU-Fördermittel. Hierzu sind aussagekräftige Unterlagen zu fertigen, die Lehrpläne, Infrastruktur, Kapazitäten usw. beschreiben und letztlich die Antragstellung für die EU-Förderung fertigen. Die Leuphana Universität Lüneburg hält diesbezüglich hochqualifiziertes Know how (Innovationsinkubator) bereit. Das Projekt wird im Rahmen der Professional School (Leitung Prof. Dr. Terhechte) geführt. Die Stadt Celle ist aufgefordert, einen Zuschuss für Personalkosten zu leisten. Diese sehr anspruchsvolle und sehr umfangreiche Aufgabe kann durch eigenes Personal nicht abgedeckt werden, so dass ein Beitrag von 30.000 € zur Verfügung zu stellen ist. Dies entspricht in etwa einer Halbtagsstelle TVöD 13 für ein halbes Jahr.
Der außerplanmäßige Mehrbedarf für das Jahr 2015 wird aus der Deckungsreserve für Personalaufwendungen (111260.4012999) bereitgestellt.
