Beschlussvorlage - BV/0302/15
Grunddaten
- Betreff:
-
Einsetzen einer Komission zur Bewertung von Straßennamen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Dezernat III
- Zuständigkeit:
- (Susanne McDowell)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Vorberatung
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24.09.2015
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Beschlussvorschlag:
Der Antrag Nr. 62/2015 der Fraktion „DIE UNABHÄNGIGEN“ wird abgelehnt.
Sachverhalt:
Die Fraktion „DIE UNABHÄNGIGEN“ hat beantragt, das Fehlen einer politischen Entscheidung zum Einsatz einer Kommission festzustellen, alle diesbezüglich eingeleiteten Maßnahmen rückgängig und künftige Straßenumbenennungen vom Votum des Ortsrates und einer Bürgerbefragung abhängig zu machen.
Wie Ende März zwischen dem CDU-Fraktionsvorsitzenden Heiko Gevers und dem Oberbürgermeister besprochen, wurde jedoch bereits eine Kommission gebildet, die mittlerweile einmal getagt hat. In dieser Sitzung wurde die Mitwirkung eines weiteren Sachverständigen empfohlen, so dass sie sich nun wie folgt zusammensetzt:
Dr. Tomas Scharf-Wrede (Bistumsarchiv Hildesheim), Prof. Dr. Jörn Ipsen (Universität Osnabrück), Rechtsanwalt Michael Fürst (Landesverband der jüdischen Gemeinden von Niedersachsen), Prof. Dr. Philipp Reemtsma, Oberbürgermeister Dirk-Ulrich Mende, Superintendent Dr. Hans-Georg Sundermann, Prof. Dr. Johannes Hürter, Abt.-Leitung am Institut für Zeitgeschichte München, mit Schwerpunkt Zeitgeschichte bis 1945/Deutsche Wehrmacht.
Die Kommission befasst sich mit den Benennungen nach Rommel, von Stülpnagel und dem 77er Regiment.
Sie wird ein weiteres Mal tagen, sodann ist für den 16.11.2015, 16 Uhr, ein öffentliches hearing in der Alten Exerzierhalle angesetzt.
Dieses wird die Grundlage für die zu treffenden politischen Entscheidungen liefern.
Die Arbeit der Kommission im Jahr 2010 hat ein weit reichendes, positives Echo gefunden. Als Beispiel sei Dr. Till Zimmermann von der Ludwig-Maximilians-Universität München genannt, der in einem Schreiben vom 30.06. dieses Jahres (!) die Kommission für „eine auch unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten verdienstvolle kommunalpolitische Pionierleistung“ und „wertvolle Inspiration“ lobte.
Im Interesse der Stadtgesellschaft, der historischen Wahrhaftigkeit und der deutschlandweiten Wahrnehmung wird und muss die Kommission ihre Arbeit wie vorgesehen weiterführen und zum Abschluss bringen.
Dieses Vorgehen steht auch im Einklang mit dem Nds. Kommunalverfassungsgesetz. Der Oberbürgermeister hat nach § 85 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG die Beschlüsse des Verwaltungsausschusses (und damit letztlich auch Beschlüsse des Rates) vorzubereiten. Die Einsetzung der Expertenkommission dient der Vorbereitung eines Beschlusses des Rates nach § 58 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG zum Umgang mit Straßenbenennungen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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80,5 kB
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