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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0251/15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Dem Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 24 der Stadt Celle „Wohnbebauung Harburger Berg / West“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB einschließlich des zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplanes sowie der zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

 

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:Hehlentor

Entfernung zum Stadtzentrum:etwa 700 m

Größe des Plangebietes:etwa 4.000 m²

geplante Nutzungen:Allgemeines Wohngebiet

Das Anwesen an der Harburger Str. 27 umfasst neben einem historischen Wohngebäude auch einen großen ehemaligen Ziergarten. Nach dem Tod der vormaligen Besitzerin soll das gesamte Grundstück für die weitere, zeitgemäße Nutzung vorbereitet werden. Da das Areal im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt ist und die Erschließung bisher nicht gesichert ist, besteht das Erfordernis einen Bebauungsplan aufzustellen.

Neben einer Instandsetzung des Wohnhauses, soll auch der brachliegende Garten zukünftig für Wohngebäude genutzt werden. Durch den Investor ist die Errichtung von 5 Einfamilienhäusern in Einzel- und Doppelhausbauweise geplant. Die Gebäude sollen mit maximal 2 Vollgeschossen errichtet werden. Damit soll eine übermäßige Überformung des Grundstücks vermieden werden und die Wohnhäuser sollen sich in das parkartige Gelände einfügen. Durch die Bauvorhaben wird in die bestehenden Grünflächen eingegriffen. Durch Satzung geschützte Bäume sind nicht vorhanden und besonders geschützte Arten kommen nach einer ersten Untersuchung nicht vor.

Die Beeinträchtigung durch Lärmimmissionen wurde in einer schalltechnischen Untersuchung geprüft. Da durch den Verkehrslärm die Wohngebäude deutlichen Lärmimmissionen ausgesetzt sind, sind die Aufenthaltsräume und Freisitze durch bauliche Maßnahmen vor Lärm zu schützen.

Eine Teilfläche von 1.500 m² ist nach Einschätzung des Forstamtes Fuhrberg als Wald zu beurteilen. Durch den Eingriff bedarf es einer Ersatzaufforstung.  Diese wird auf einem Flurstück in der Gemarkung Offen durchgeführt und im Durchführungsvertrag gesichert.

Die Erschließung für die geplanten Wohnhäuser wird über den Ausbau und die  Widmung eines Privatwegs der Stadt Celle südlich des Grundstücks erfolgen. Dazu wird ein Erschließungsvertrag über die Nutzung und evtl. erforderliche Baumaßnahmen vorbereitet.

Die Stadt Celle begleitet die Planungen inhaltlich und nimmt die hoheitlichen Aufgaben der Verfahrensbetreuung wahr.

Die Anhörung des Ortsrates Hehlentor erfolgt gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG im Verlauf des Planverfahrens, spätestens nachdem das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (§ 4 BauGB) abgeschlossen worden ist.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

  • personeller Betreuungsaufwand

 

 

Auswirkung für Integration:  -nein-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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