Beschlussvorlage - BV/0305/15
Grunddaten
- Betreff:
-
Projekt für Flüchtlingsfamilien: Gut ankommen in Niedersachsen!
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Dezernat II
- Zuständigkeit:
- (Stephan Kassel)
- Ziele:
- Förderung der Integration von Menschen verschiedener Herkunft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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30.09.2015
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Es gibt eine Vielzahl von kommunalen Aufgaben im Zusammenhang mit der Betreuung von Flüchtlingen. Diese betreffen die Aufgabenbereiche im Zusammenhang mit den Flüchtlingslagern Scheuen und Wietzenbruch, der zentralen Anlaufstelle und den zahlreichen in Wohnungen im Stadtgebiet untergebrachten Flüchtlingen. Jedes Stadium des Asylverfahrens erfordert spezifische Aufgabestellungen und Herausforderungen, von der Erstversorgung bis zu Fragen nachhaltiger Integration.
Dies betrifft sowohl die Hilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, für die die Stadt Celle als Träger der öffentlichen Jugendhilfe auch in den Flüchtlingslagern Scheuen und Wietzenbruch zuständig ist, als auch den Kinderschutz. Daneben sind zahlreiche Aufgaben zu bewältigen, die die Kooperation mit Behörden sowie die Anmeldung in Kita und Schule betreffen, die Alltagsstrukturierung von jungen Asylbewerbern, Vermittlung in Arbeit und Hilfestellungen in der Erziehung und Betreuung.
Angesichts der Fülle der Aufgaben würden wir uns bei der Beantragung dieses Projektes auf zwei Schwerpunkte beziehen: Die Unterstützung und Begleitung der Kinder in Fragen der frühkindlichen und schulischen Bildung sowie der Unterstützung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Aufgrund der beiden Aufnahmelager steigen die Fallzahlen bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen erheblich, da diese im Gegensatz zu den Erwachsenen voraussichtlich in Celle verbleiben werden. Wir würden daher die Fördermittel für Personal im Allgemeinen Sozialen Dienst beantragen, da hier die Arbeitsbelastung durch die neuen Aufgabenfelder am größten ist.
Das Finanzierungsvolumen umfasst max. 25.000 € bei einer kommunalen Zufinanzierung von 5.000 € (20%). Würden die Landesmittel des Projektes nicht in Anspruch genommen, so würde diese Aufgabe ausschließlich aus kommunalen Mitteln zu finanzieren sein.
Die Kurzfristigkeit der Vorlage bitten wir zu unterstützen, da wir mit Schreiben vom 11.09.2015 unterrichtet wurden, am 15.10.2015 die Auftaktveranstaltung stattfindet und bis zum 31.10.2015 die Anträge gestellt sein müssen.
Finanzielle Auswirkungen:
Mittelbereitstellung:
Im Ergebnishaushalt: 5.000 Euro
Im investiven Finanzhaushalt:
(x)Der Beschluss führt zu einer außerplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 25.000 Euro.
Auswirkung für Integration:
Die Maßnahme ermöglicht es der Stadt, den vielfältigen Aufgaben im Bereich unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge und Flüchtlingsfamilien nachzukommen. Rechtzeitige Hilfeleistung wirkt präventiv und stärkt die Integration.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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186,8 kB
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