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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0296/15

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung: Groß Hehlen, Scheuen und Hustedt

 

 

 

Bisheriges Verfahren:

 

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 12.05.2011 die Einleitung des Verfahrens zur 85. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 25.11.2013 bis zum 17.12.2013 statt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im gleichen Zeitraum durchgeführt.

Der Ortsrat „Groß Hehlen, Scheuen, Hustedt“ ist gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG in seiner Sitzung am 07.07.2015 bezüglich dieses Bauleitplanverfahrens angehört worden.

Der Entwurf zur 85. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle und die zugehörige Begründung inklusive der des Umweltberichtes sowie der schalltechnischen Untersuchung, des artenschutzrechtlichen Gutachtens und der bis dahin eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen haben in der Zeit vom 04.08.2015 bis zum 04.09.2015 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im gleichen Zeitraum.

Die aus den Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen relevanten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der als Anlage beigefügten Tabelle jeweils zusammengefasst und mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie mit einer Beschlussempfehlung versehen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die zur 85. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle vorgebrachten Stellungnahmen werden mit folgendem Ergebnis geprüft:

-       Der Stellungnahme des Zweckverbands Abfallwirtschaft Celle, mit Schreiben vom 27.08.2015 wird entsprochen.

-       Der Stellungnahme der Niedersächsischen Landesforsten, Forstamt Fuhrberg, mit Schreiben vom 02.09.2015, des Landkreises Celle, mit Schreiben vom 03.09.2015 und des Amtes für Regionale Landesentwicklung Lüneburg, mit Schreiben vom 27.07.2015 wird teilweise entsprochen.

-       Der Stellungnahme der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Verden, mit Schreiben vom 17.12.2013 und 14.08.2015 wird nicht entsprochen.

-       Der Stellungnahme des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, mit Schreiben vom 28.07.2015 und der Deutschen Telekom Technik GmbH, mit Schreiben vom 05.08.2015 und 10.12.2013 wird als Hinweis zur Kenntnis genommen.

Die 85. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „NABK-Scheuen“ sowie die zugehörige Begründung werden beschlossen (Feststellungsbeschluss).

 

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:nordöstlich des Ortsteils Scheuen

Entfernung zum Stadtzentrum:rd. 7.000 m (Stadtkirche)

Größe des Plangebietes:ca. 90 ha

geplante Nutzungen:Sondergebiet „Ausbildungs- und Übungsgelände für Brand- und Katastrophenschutz“

 

Das ehemalige Gelände der Freiherr-von-Fritsch-Kaserne soll als neuer Standort der NABK zukunftsfähig ausgebaut werden. Diese bereits teilversiegelte Konversionsfläche bietet ideale Voraussetzungen, hier einen modernen, spezialisierten und bedarfsgerechten Lehr- und Übungsbetrieb zu etablieren.

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, das ehemals militärisch genutzte Areal der Freiherr-von-Fritsch-Kaserne als Übungs- und Ausbildungsgelände nach zu nutzen, sind Bauleitplanverfahren notwendig.

Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Celle (letzte Änderung 07.03.2012) stellt für diesen Bereich Sonderbaufläche „Militär“ dar. Diese Darstellung betrifft nicht nur das ehemalige Kasernengelände, sondern auch südlich und nordwestlich angrenzende Bereiche. Nachrichtlich übernommen wurde im FNP die Schutzzone IIIA des Wasserschutzgebietes Garßen, in der sich das gesamte Plangebiet befindet.

Ziel der Flächennutzungsplanänderung Nr. 85 ist die Darstellung der Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Ausbildungs- und Übungsgelände für Brand- und Katastrophenschutz“. Die nordwestliche Waldfläche außerhalb dem ehemaligen Kasernengelände soll künftig gemäß seiner Nutzung als Waldfläche dargestellt werden. Dies gilt auch für die Waldfläche zwischen Hermannsburger Weg und der Straße Reiherberg.

Im Parallelverfahren zur Flächennutzungsplanänderung wird der Bebauungsplan Nr. 5 Sch mit der Zielsetzung Sondergebiet „Ausbildungs- und Übungsgelände für Brand- und Katastrophenschutz“ aufgestellt. Der Bebauungsplan ist somit gemäß § 8 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und entspricht der in ihm dargestellten beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung für diesen Teilbereich des Stadtgebietes.

 

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Finanzielle Auswirkungen: nein

 

 

Auswirkung für Integration: nein

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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