Mitteilungsvorlage - MV/0329/15
Grunddaten
- Betreff:
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Zusammenarbeit von Stadt und Landkreis Celle bei Anschaffungen von nichtspezifischen Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr;Antrag Nr. 01/2015 Bündnis 90/Die Grünen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 32 Allgemeine Ordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Feuerschutzausschuss
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Anhörung
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12.11.2015
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Sachverhalt:
Beantragt wird, dass bei Anschaffungen von nicht spezifischen Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr gemeinsame Ausschreibungen mit dem Landkreis Celle durchgeführt werden.
Die Stadt Celle hat sich bereits mehrfach an gemeinsamen Ausschreibungen mit dem Landkreis Celle z. B. bei der Beschaffung von Atemschutzgeräten und Chemie- und Strahlenschutzanzügen beteiligt. Auch bei der Umstellung auf Digitalfunk hat die Stadt Celle an einer landesweiten Ausschreibung der Polizeidirektion Lüneburg teilgenommen.
Wirtschaftliches Handeln ist die oberste Priorität, um die zur Verfügung gestellten Mittel optimal einzusetzen und so eine kostengünstige Beschaffung zu realisieren.
Um Kosten bei der Ersatzbeschaffung der Feuerwehrfahrzeuge einzusparen, werden bereits seit Jahren Fahrzeuge gleichen Typs zusammen ausgeschrieben. Hintergrund ist die einheitliche Ausstattung in allen Ortsfeuerwehren der Freiwilligen Feuerwehr Celle. Da die Feuerwehrfahrzeuge eine Lebenszeit von 30 Jahren vor Ersatzbeschaffung erreichen sollen, können Fahrzeuge gleichen Typs bei Ausfall auch zur Ersatzteilversorgung herangezogen werden. Diese Vorgehensweise hat in der Vergangenheit schon mehrfach dazu geführt, dass Fahrzeuge, die aufgrund eines Defekts und der am Markt nicht mehr verfügbaren Ersatzteile, hätten ausgemustert und vorzeitig ersatzbeschafft werden müssen, noch eine geraume Zeit eingesetzt werden konnten.
Fahrzeugausschreibungen werden vom Landkreis Celle nicht zentral durchgeführt.
Würde die Stadt Celle federführend die Fahrzeugausschreibungen mit einer oder mehreren Landkreisgemeinden durchführen, so wäre ausvergaberechtlicher Sicht zu sagen, dass eine Ausschreibung in dieser wertmäßigen Größenordnung zwingend auch die Auftragserteilung nach sich zieht. Die Stadt Celle darf aber nur im Rahmen der ihr aus dem Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel ausschreiben. Würde die Stadt Celle für eine andere Gemeinde ausschreiben und diese einen Auftrag nach Abschluss des Vergabeverfahrens nicht erteilen, so wäre die Stadt Celle verpflichtet den Gesamtauftrag für die ausgeschriebene Anzahl an Fahrzeugen zu erteilen.
Jede Gemeinde entscheidet im Rahmen ihrer Haushaltsmittel über die Beschaffung von Fahrzeugen. Dabei sind die spezifischen Anforderungen an die Größe und Ausstattung für den zu erfüllenden Einsatzauftrag sehr unterschiedlich. Diese Divergenzen, die im Fahrzeugmodell, Größe des Fahrgestells, Größe des Aufbaus, Funktechnische Ausstattung, Ausstattung der optischen und akustischen Warnanlage, etc. liegen, führen dazu, dass auch in diesem Segment keine identischen Fahrzeuge ausgeschrieben werden können. Ein Preisvorteil ist daher nicht zu erwarten.
Darüber hinaus läge der komplette Aufwand der Vergabe bis zur Abnahme der Fahrzeuge bei der Stadt Celle. Dieser erhebliche Mehraufwand ist mit dem vorhandenen Personal nicht leistbar.
( Stephan Kassel )
Stadtrat
